Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Ärztliche Versorgung

Für eine gute Lebensqualität bei allen Menschen

Eine flächendeckende ärztliche Versorgung ist eine wesentliche Voraussetzung für ein funktionierendes Gemeinwesen, indem sie zu einer guten Lebensqualität und zu einem würdigen Leben für alle Menschen beiträgt. Sie zu gewährleisten, gehört daher grundsätzlich zu den wichtigsten Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge.

Es ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), eine ausreichende und zweckmäßige vertragsärztliche Versorgung der niedersächsischen Bevölkerung sicherzustellen. Auch wenn Niedersachsen derzeit insgesamt über eine gut ausgebaute vertragsärztliche Versorgung verfügt, zeichnen sich aktuell Ungleichverteilungen und drohende Versorgungsengpässe ab. Hierbei gibt es große Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Räumen. Es besteht gerade im ländlichen Raum aufgrund des demografischen Wandels die große Herausforderung, Landarztpraxen vor Ort zu erhalten.


Für eine zukunftssichere ärztliche Versorgung

Um mittel- bis langfristig eine Unterversorgung zu vermeiden, hat sich die Landesregierung gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen das Ziel gesetzt, die ambulante vertragsärztliche Versorgung bis zum Jahr 2030 zukunftssicher auszugestalten. Im Fokus der gemeinsamen Bemühungen liegt es, Initiativen zu entwickeln, um die Versorgung der niedersächsischen Bevölkerung mit vertragsärztlichen Leistungen auch in der Fläche in den nächsten Jahrzehnten zu gewährleisten.

Die von der KVN umzusetzende Bedarfsplanung ist ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Die auf Bundesebene beschlossene sogenannte Bedarfsplanungs-Richtlinie enthält Vorgaben für eine vollumfängliche funktionale Planungssystematik. Durch die Kombination von Alter, Geschlecht, Leistungsbedarf und Morbidität wird auch die demografische Entwicklung der Bevölkerung hin zu einer stetig älter werdenden Gesellschaft in der Bedarfsplanung abgebildet. ( Zur Bedarfsplanung in Niedersachsen).

Die niedersächsische Landesregierung unterstützt die KVN bei der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung durch folgende Fördermaßnahmen:


Die Landesregierung entwickelt darüber hinaus weitere Maßnahmen, denen aus Sicht der Landesregierung für die vertragsärztliche Versorgung eine besondere Bedeutung zukommt. Hierzu gehört die Umsetzung der Landarztquote, die zum 01.03.2023 gestartet ist. Weitere Informationen finden Sie hier.


Ziele der niedersächsischen Gesundheitspolitik


Ziel der Gesundheitspolitik ist es, auch in Zukunft eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung in Niedersachsen zu gewährleisten. Dabei spielen auch innovative Ansätze eine Rolle. Neue Instrumente der Digitalisierung und Telemedizin bieten Möglichkeiten, auch für Patientinnen und Patienten in strukturarmen Regionen eine schnelle fachärztliche Versorgung sicher zu stellen. An der Schnittstelle zwischen ärztlicher Versorgung und Pflege kann sie eine hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung unterstützen und die Fachkräfte in Medizin und Pflege entlasten und somit die Rahmenbedingungen sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch für die Beschäftigen deutlich verbessern.

Im Rahmen des Masterplans Digitalisierung der Landesregierung werden daher von Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerium Projekte zur Digitalisierung im Gesundheitsbereich gefördert.

Foto: Stethoskop und Tablettenpackung © Myriams-Fotos/Pixabay

Evaluation der Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Versorgung auf dem Land

  Download
(PDF, 0,74 MB)

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln