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Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsprostitution


Menschenhandel ist eine schwerwiegende, teilweise organisierte, Form von Kriminalität. Von schweren Menschen-rechtsverletzungen durch Zwangsprostitution sind besonders Frauen betroffen. Vielfach handelt es sich um Frauen aus osteuropäischen Ländern oder Afrika, welche in ihrer Heimat kaum Perspektiven haben. Sie werden etwa unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt. Die Frauen werden dann möglicherweise unter Wegnahme ihrer Papiere gewalttätig in die Prostitution gezwungen. In jedem Fall werden aber Abhängigkeitsverhältnisse geschaffen, aus denen sie nur schwer entkommen können.

Aber auch deutsche Frauen werden zu sexuellen Handlungen und Prostitution gezwungen. Bei ganz jungen Frauen und Mädchen geschieht dieses häufig auch durch die sogenannte Loverboy-Taktik. Sie werden von jungen Männern durch Beziehungen soweit manipuliert, dass eine emotionale Abhängigkeit entsteht. Diese Situation wird genutzt, um die jungen Frauen sexuell auszubeuten.

§§ 232 ff. des Strafgesetzbuches verbieten den Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und die Zwangsprostitution.


Hilfe und Beratung für die Opfer

Betroffene Frauen sind in den allermeisten Fällen stark traumatisiert und benötigen Hilfe. Unterstützung und Hilfe bieten ihnen unter anderem die Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung. Dazu gehören etwa die ganzheitliche psychosoziale Betreuung und Hilfe bei der Unterbringung in sichere Unterkünfte, die Unterstützung bei Behördengängen, die Vermittlung juristischer und medizinischer Hilfe, sowie gegebenenfalls die Unterstützung bei der Rückkehr in das Heimatland.

In Niedersachsen unterstützen die Fachberatungsstellen von SOLWODI in Braunschweig und Osnabrück sowie die Koordinierungs- und Beratungsstelle Kobra in Hannover, die sich unter anderem auch niedersachsenweit aktiv an der Vernetzung der mit der Problematik beschäftigten Stellen beteiligt.


Zusammenarbeit von Behörden und Einrichtungen


Die effektive Bekämpfung des auf sexuelle Ausbeutung gerichteten Menschenhandels setzt die vertrauensvolle Kooperation der beteiligten Behörden untereinander sowie der Fachberatungsstellen für Betroffene voraus. Dies ist in einem gemeinsamen Runderlass der zuständigen Ministerien aus dem Jahr 2014 geregelt. Der Erlass steht rechts auf dieser Seite zum Download bereit.

Sag nein! – zu sexueller Ausbeutung und Loverboys

Wie Opfer sich gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeitung schützen und wehren können und wo sie Hilfe finden, zeigt das untere Video (Quelle: MHKBG NRW). Bitte auf das Bild klicken:

Runderlass zum Schutz von Betroffenen des auf sexuelle Ausbeutung gerichteten Menschenhandels und der Zwangsprostitution

  Erlass vom 16.07.2020

Bundeslagebild Menschenhandel 2018

  Bundeslagebild Menschenhandel 2018

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