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Gesetzlicher Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2015 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf einen Mindestlohn nach den Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG).

Über eine Anpassung der Höhe des Mindestlohns befindet in der Regel eine von der Bundesregierung eingesetzte Mindestlohnkommission.

Seit dem 01. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 €.

Die auf Bundesebene eingerichtete Mindestlohnkommission hat für die Zukunft eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 € zum 01. Januar 2026 und auf 14,60 € zum 01. Januar 2027 vorgeschlagen.

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