Gesetzlicher Mindestlohn
Seit dem 1. Januar 2015 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf einen Mindestlohn nach den Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Über eine Anpassung der Höhe des Mindestlohns befindet eine von der Bundesregierung eingesetzte Mindestlohnkommission.
Mit dem Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ (BGBl. I 2022, S.969) vom 28.06.2022 ist der gesetzliche Mindestlohn durch Gesetz erhöht worden und beträgt seit dem 01.10.2022 12,00 € Brutto je Zeitstunde.
Seit dem 01. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 €.
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