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Gesetzlicher Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2015 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf einen Mindestlohn nach den Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG).

Über eine Anpassung der Höhe des Mindestlohns befindet in der Regel eine von der Bundesregierung eingesetzte Mindestlohnkommission. Mit Beschluss vom 27. Juni 2025 hat sie vorgeschlagen, den gesetzlichen Mindestlohn stufenweise in zwei Schritten zu erhöhen.

Die Bundesregierung ist mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) den Vorschlägen der Mindestlohnkommission gefolgt und hat den Mindestlohn entsprechend angehoben.

Seit dem 01. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 €. Zum 01. Januar 2027 erhöht sich der Mindestlohn auf 14, 60 €.


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