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Arbeitstagungen der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger

Die Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger des Bundes und der Länder über die Träger der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung treffen sich zweimal jährlich zu einem Erfahrungs- und Meinungsaustausch. Sie unterrichten sich bei diesen Arbeitstagungen über aufsichtsrechtliche Maßnahmen und Gerichtsentscheidungen in ihrem Zuständigkeitsbereich sowie über die von ihnen genehmigten leistungsbezogenen Satzungsregelungen der Krankenkassen. Den Schwerpunkt bildet hierbei traditionell der Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung. Darüber hinaus stimmen die Aufsichtsbehörden insbesondere ihre Aufsichtspraxis ab, um ein einheitliches Handeln der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zu gewährleisten. Die rechtlichen Vorgaben sind in § 90 Abs. 4 und 5 SGB IV geregelt.

Um über die Ergebnisse der Beratungen mehr Transparenz herzustellen, haben die Aufsichtsbehörden beschlossen, nach der 101. Arbeitstagung, die im November 2022 stattfand, über die Beschlüsse zu informieren. Das Niedersächsische Sozialministerium setzt dies durch eine Veröffentlichung der Protokolle um. Die Protokolle finden Sie auf der rechten Seite.

Weitere Informationen zur Rechtsaufsicht des Niedersächsischen Sozialministeriums über die landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger finden Sie unter folgenden Links:




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