Arzneimittel
Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die als Mittel zur Heilung, Linderung, Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder Beschwerden bestimmt sind (§ 2 Absatz 1 Arzneimittelgesetz - AMG).
Bevor ein Arzneimittel in den Handel kommen kann, muss es zugelassen werden.
Für die Zulassung von Arzneimitteln sind die Bundesoberbehörden zuständig:
- das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für Humanarzneimittel,
- das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für Blutprodukte, Gewebe und Impfstoffe und
- das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für Tierarzneimittel.
Foto: Arzneimittel in kleinen Flaschen