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Abgabe von Arzneimitteln

Für die Versorgung mit Arzneimitteln stehen in Niedersachsen knapp 2.000 Apotheken zur Verfügung. Nach AMG besteht in Deutschland eine grundsätzliche Apothekenpflicht für die Abgabe von Arzneimittel; mit wenigen Ausnahmen, die im Einzelhandel abgegeben werden können.

Seit dem Jahr 2004 ist in Deutschland auch der Versandhandel mit Arzneimitteln erlaubt. Arzneimittel dürfen nur von zugelassenen Apotheken und sonstigen Händlern im Wege des Versandes abgegeben werden.

Nur die zugelassenen und im Versandhandelsregister registrierten Apotheken und sonstigen Händler führen das EU-Sicherheitslogo, jeweils mit der Flagge des Landes des Firmensitzes. Bitte achten Sie darauf, damit Sie Ihre Arzneimittel aus einer sicheren Quelle erhalten.


Gemeinsames EU-Sicherheitslogo

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