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Assistenzhunde

Im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wird geregelt, dass Menschen mit Behinderungen der Zutritt zu typischerweise für die Allgemeinheit zugänglichen öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen wegen der Begleitung durch ihren Assistenzhund nicht verweigert werden darf.

Zum 1. März 2023 ist hierzu die Assistenzhundeverordnung (AHundV) bundesweit in Kraft getreten.

In Niedersachsen ist für die Anerkennung von Assistenzhunden sowie für die Ausstellung der entsprechenden Ausweisdokumente das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zuständig.

Nähere Informationen finden Sie beim:
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie > Anerkennung von Assistenzhunden


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Link zum Landesamt für Soziales

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