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Assistenzleistungsfonds

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet alle Vertragsstaaten dazu, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der politischen und öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können.

Aktive und gleichberechtigte Teilhabe an gesellschaftlicher Mitbestimmung stellt insbesondere assistenzbedürftige Menschen mit Behinderungen vor besondere Herausforderungen. Oftmals müssen diese Menschen bei Ausübung eines Ehrenamts die Kosten für notwendige Assistenzleistungen selbst tragen oder haben einen hohen zeitlichen bzw. psychischen Aufwand, um ihren Assistenzanspruch im Rahmen der Eingliederungshilfe geltend zu machen.

Um diese Teilhabehindernisse zu senken und bürgerschaftliches Engagement auch für diesen Personenkreis zu ermöglichen, ist der Assistenzleistungsfonds entwickelt worden.

Der Assistenzleistungsfonds ist eine freiwillige Unterstützungsleistung des Landes Niedersachsen nach § 53 LHO (Billigkeitsleistung). Er dient dazu, Menschen mit Behinderungen in der Ausübung eines Ehrenamtes in leitender Funktion oder bei der Vertretung in Gremien bei der Finanzierung der benötigten Assistenzleistungen zu unterstützen, wenn diese Menschen aus behinderungsbedingten Gründen bei der Übernahme entsprechender Tätigkeiten regelmäßig Unterstützung benötigen und dadurch gegenüber Menschen ohne Behinderungen höhere Aufwendungen bei der Ausübung des Ehrenamtes haben.

Nähere Informationen zum Assistenzleistungsfonds und den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie im Downloadbereich.

Anträge können beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden.

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