Die Landespatientenschutzbeauftragte
Die als Stabsstelle zum 01.01.2016 durch die Landesregierung eingerichtete Organisationseinheit "Büro der Landespatientenschutzbeauftragten" soll als zentrale Ansprechstelle auf Landesebene die Belange und Rechte der erkrankten Menschen und ihrer Angehörigen sowie den Patientenschutz und die Patientensicherheit stärken. Darüber hinaus ist mit dem zum 01.01.2022 novellierten Pflegegesetz (NPflegeG) die neu eingerichtete Beschwerdestelle Pflege an das Büro der Landespatientenschutzbeauftragten angegliedert worden.
Übergeordnetes Ziel ist es, sich neben der Stärkung des Patientenschutzes auch für die Wahrung der Rechte von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen sowie Beschäftigten von Pflegeeinrichtungen einzusetzen.
Seit dem 01.05.2020 ist die Medizinerin Dr. Nicole Sambruno Spannhoff die Landespatientenschutzbeauftragte und arbeitet mit ihrem Team im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Zu den Aufgaben der Landespatientenschutzbeauftragten gehören:
- Unterstützung und Beratung der Landesregierung sowie der Leitung des Fachministeriums zu den Grundsatzfragen des Patientenschutzes in verschieden Belangen
- Beratung der Patientinnen und Patienten sowie von Angehörigen in grundsätzlichen Fragen der medizinischen Versorgung und deren Kostenübernahme im Sinne eines ganzheitlichen Patientenschutzes
- Leitung der Beschwerdestelle Pflege
- Beratung und Koordination der Tätigkeiten der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher in den Krankenhäusern
- Veröffentlichung von Handlungsempfehlungen für die Patientenfürsprechenden der niedersächsischen Krankenhäuser nach § 22 NKHG Abs. 5
- Veröffentlichung von Handlungsempfehlungen für die Demenzbeauftragten der niedersächsischen Krankenhäuser nach § 23 NKHG Abs. 5
- Netzwerkarbeit und individuelle Gespräche mit Leistungserbringern und Kostenträgern der medizinischen Versorgung, Kammern der Heilberufe und verschiedensten Interessenverbänden
- Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit
- beratende Vertreterin im Krankenhausplanungsausschuss gemäß § 4 NKHG
- Mitglied des Landespflegeausschusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 NPflegeAVO
- Mitglied des Landesbeirats Onkologie
- Mitglied des Fachbeirats des Landesstützpunktes Hospizarbeit und Palliativversorgung Niedersachsen e.V.
- Mitglied des Arbeitskreises Patient:innen-Information Niedersachsen
Patientenschutz
Die Landespatientenschutzbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen und Bürger in allen Belangen der gesundheitlichen Versorgung. mehrDie Beschwerdestelle Pflege
Die Beschwerdestelle Pflege wurde mit der Novelle des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG) als neutrale Anlaufstelle ins Leben gerufen. mehrDie Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher im Krankenhaus
Mit der Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) wurde erstmals im Jahr 2016 das Amt der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher verpflichtend in den niedersächsischen Krankenhäusern eingeführt. mehrDie Demenzbeauftragten im Krankenhaus
Mit der Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) wurde erstmals im Jahr 2023 das Amt der Demenzbeauftragten verpflichtend in den niedersächsischen Krankenhäusern eingeführt. mehrLandespatientenschutzbeauftragte Dr. Nicole Sambruno Spannhoff
So erreichen Sie uns:
Büro der Landespatientenschutz-
beauftragten
Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Gustav-Bratke-Allee 2
30169 Hannover
Postanschrift:
Postfach 141
30001 Hannover
Patientenschutz
Telefon: (0511) 120-4013
Fax: (0511) 120-99-4013
E-Mail: patientenschutz@ms.niedersachsen.de
Beschwerdestelle Pflege
Telefon: (0511) 120-4186
Fax: (0511) 120-99-4186
E-Mail: pflegeanliegen@ms.niedersachsen.de