So erreichen Sie uns:
Büro der Landespatientenschutz-
beauftragten
Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
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Postanschrift:
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Die Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher im Krankenhaus
Mit der Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes wurde erstmals im Jahr 2016 das Amt der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher verpflichtend in den niedersächsischen Krankenhäusern eingeführt. Als Interessenvertreter von Patientinnen und Patienten nehmen diese alle Anliegen wie Wünsche, Kritik oder Lob entgegen und besprechen diese zielführend mit den zuständigen Stellen des Krankenhauses. Die Fürsprecherinnen und Fürsprecher sind keine Mitarbeiter des Krankenhauses und damit weisungsungebunden. Sie arbeiten ehrenamtlich und gelten damit als unabhängige Ansprechpartner für alle Patientinnen und Patienten eines Krankenhauses. Sie unterliegen der Schweigepflicht und dürfen anvertraute Sachverhalte und Informationen nur mit dem Einverständnis der Patientinnen und Patienten weitergeben.
Die „Handlungsempfehlungen mit Leitbild für Patientenfürsprechende“ und eine „Formularempfehlung für die Entbindung von der Schweigepflicht für die Patientenfürsprechenden“ stehen auf dieser Webseite zum Download bereit.
Die gesetzliche Grundlage finden Sie im § 22 des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG).
Treffen der Patientenfürsprechenden im Jahr 2025
Starke Stimmen, klare Impulse
Bei den jährlichen regionalen Treffen der Patientenfürsprechenden – organisiert vom Büro der Landespatientenbeauftragten – wurde im Jahr 2025 erneut deutlich, wie wichtig ihr Einsatz für die Patientinnen und Patienten im Land ist. Der offene Austausch und die Hinweise aus der Praxis tragen entscheidend dazu bei, die Qualität der Versorgung in unseren Kliniken weiterzuentwickeln.
Ein herzliches Dankeschön an alle Fürsprechenden für ihr großes Engagement!
Patientenschutz
Telefon: (0511) 120-4013
Fax: (0511) 120-99-4013
E-Mail: patientenschutz@ms.niedersachsen.de

