Hilfen zur Erziehung
Der Bereich der Hilfen zur Erziehung beinhaltet ein breites Spektrum von Leistungsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe.
- Erziehungsberatung (§28 SGB VIII)
- Soziale Gruppenarbeit (§29 SGB VIII)
- Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (§30 SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)
- Erziehung in einer Tagesgruppe (§32 SGB VIII)
- Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
- Heimerziehung, sonstig betreute Wohnform (§34 SGB VIII)
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§35 SGB VIII)
Für den Bereich der Hilfen zur Erziehung sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendämter) zuständig, die im Einzelfall die Geeignetheit und Notwendigkeit einer Hilfe prüfen und gemeinsam mit den Personensorgeberechtigten, dem Kind oder Jugendlichen und möglicherweise anderen Fachkräfte einen Hilfeplan (§36 SGB VIII) erstellen. Da die örtlichen Träger nur einen Teil der Hilfen selbst durchführen, werden häufig freie Träger in Anspruch genommen. In Niedersachsen gibt es auf dem Gebiet der Hilfen zur Erziehung ein breites Angebot freier Träger in allen Bereichen der Hilfen zur Erziehung. Hierzu erhalten Sie weitere Informationen über das Niedersächsiches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, E-Mail: pressestelle@ls.niedersachsen.de, über die Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (AGJÄ)
Wichtige Links für den Bereich der Hilfen zur Erziehung:
> Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH)
Foto: Drei junge Frauen sitzen auf dem Boden und lächeln in die Kamera.