Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Hilfen zur Erziehung

Der Bereich der Hilfen zur Erziehung beinhaltet ein breites Spektrum von Leistungsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe.


Der Bereich der Hilfen zur Erziehung beinhaltet ein breites Spektrum von Leistungsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe. Anspruchsberechtigt sind die Personensorgeberechtigten - im Regelfall also die Eltern - eines Kindes oder Jugendlichen, "wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist" (§27 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes (VIII) Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII). Hilfen zur Erziehung können auch junge Volljährige erhalten. Hier sind - im Gegensatz zu Minderjährigen - die Hilfeempfänger selbst anspruchsberechtigt. Die Hilfegewährung richtet sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall und umfasst insbesondere pädagogische und therapeutische Leistungen. Im SGB VIII werden - nicht abschließend - folgende Hilfeformen beschrieben:
  • Erziehungsberatung (§28 SGB VIII)
  • Soziale Gruppenarbeit (§29 SGB VIII)
  • Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (§30 SGB VIII)
  • Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)
  • Erziehung in einer Tagesgruppe (§32 SGB VIII)
  • Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
  • Heimerziehung, sonstig betreute Wohnform (§34 SGB VIII)
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§35 SGB VIII)

Für den Bereich der Hilfen zur Erziehung sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendämter) zuständig, die im Einzelfall die Geeignetheit und Notwendigkeit einer Hilfe prüfen und gemeinsam mit den Personensorgeberechtigten, dem Kind oder Jugendlichen und möglicherweise anderen Fachkräfte einen Hilfeplan (§36 SGB VIII) erstellen. Da die örtlichen Träger nur einen Teil der Hilfen selbst durchführen, werden häufig freie Träger in Anspruch genommen. In Niedersachsen gibt es auf dem Gebiet der Hilfen zur Erziehung ein breites Angebot freier Träger in allen Bereichen der Hilfen zur Erziehung. Hierzu erhalten Sie weitere Informationen über das Niedersächsiches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, E-Mail: pressestelle@ls.niedersachsen.de, über die Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (AGJÄ)

Für den inhaltlichen Bereich der Vollzeitpflege (§33 SGB VIII) wurde am 14.12.2023 die vierte überarbeitete Auflage zur „Weiterentwicklung der Vollzeitpflege - Anregungen und Empfehlungen für die Niedersächsischen Jugendämter“ veröffentlicht. Diese aktuelle Empfehlung löst die Broschüre aus dem Jahr 2016 ab und integriert die Neuerungen und Geschehnisse in der Kinder- und Jugendhilfe, die eine Neuauflage erforderlich machten.

Die Projektgruppe, bestehend aus Expertinnen und Experten der Niedersächsischen Pflegekinderhilfe, mit Dr. Christian Erzberger von der GISS (Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V., Bremen) arbeitete über ein Jahr intensiv an der 4. überarbeiteten Neuauflage.

Wesentliche Aspekte in den Niedersächsischen Empfehlungen sind die Ergebnisse des Strukturberichts zur Vollzeitpflege in Niedersachsen, die Neuerungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), die Vormundschaftrechtsreform, den Abschlussbericht und die Empfehlungen der Lügde-Kommission sowie die Vorgaben der Enquete-Kommission in Folge der Geschehnisse in Lügde.

Die Empfehlungen wurden am 14.12.2023 in der Akademie des Sports in Hannover der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Download hier



zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln