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Wir unterstützen Paare mit unerfülltem Kinderwunsch

Das Land Niedersachsen beteiligt sich seit dem 1. Januar 2013 an dem Bundesprogramm zur „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“.

Gefördert werden heterosexuelle Ehepaare oder heterosexuelle Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in Niedersachsen leben.

Bund und Land tragen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gemeinsam bis zu 50 Prozent des Eigenanteils der betroffenen Paare.

Für eine Förderung muss das Alter der Frau zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 40. Lebensjahr und das Alter des Mannes zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 50. Lebensjahr liegen.

Die Behandlung muss in einer Reproduktionseinrichtung in Niedersachsen oder einem an Niedersachsen angrenzenden Bundesland durchgeführt werden. Die angrenzenden Bundesländer sind: Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg- Vorpommern.

Gefördert werden können bis zu vier Behandlungszyklen, wobei die Höhe der Förderung u.a. abhängig von dem verbleibenden Selbstkostenanteil nach Abrechnung mit der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse sowie ggfs. der Beihilfestelle ist.

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