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Hilfe für Eltern mit Behinderungen

Für Eltern mit Behinderungen sind viele Aufgaben im Leben
schwerer als für Eltern ohne Behinderungen.
Deshalb können Eltern mit Behinderungen
Hilfen vom Staat bekommen.

Die Hilfen sind für die normalen Aufgaben im Alltag.
Zum Beispiel im Haushalt.
Bei der Erziehung der Kinder.
Oder in der Freizeit.

Die Hilfen vom Staat nennt man Leistungen.

Eltern mit Behinderungen bekommen die Hilfen vom Staat,
die sie brauchen.
Manche Eltern brauchen mehr Hilfen.
Andere Eltern brauchen weniger Hilfen.

Diese Hilfen gibt es für Eltern mit Behinderungen:

Eltern-Assistenz

Assistenz
ist ein anderes Wort für Hilfe.
Oder für Unterstützung.

Assistentinnen oder Assistenten sind Menschen,
die anderen Menschen helfen.

Eltern mit Behinderungen sollen sich gut um ihre Kinder kümmern können.
Und sie sollen selbst bestimmen können:
Wie erziehe ich mein Kind.

Für Eltern mit Behinderungen ist das oft schwieriger
als für Eltern ohne Behinderungen.

Eltern-Assistentinnen oder Eltern-Assistenten
unterstützen die Eltern bei verschiedenen Aufgaben im Alltag.
Zum Beispiel:
Sie helfen ihnen im Haushalt.
Sie helfen ihnen mit den Kindern.
Sie begleiten die Eltern zu Terminen.
Oder sie unterstützen die Eltern beim Einkaufen.

Begleitete Eltern-schaft

Die Begleitete Eltern-schaft nennt man auch:
Qualifizierte Assistenz.
Qualifiziert bedeutet:
Die Assistentinnen und Assistenten sind dafür gut ausgebildet.

Die Begleitete Eltern-schaft ist für
Eltern mit seelischen Behinderungen.
Und für Eltern mit geistigen Behinderungen.
Oder Eltern mit Lernschwierigkeiten.

Die Assistentinnen und Assistenten
unterstützen die Eltern
bei der Erziehung ihres Kindes.

Sie unterstützen die Eltern auch,
wenn sie mit der Schule zu tun haben.
Oder mit anderen Stellen.
Zum Beispiel mit Ämtern und Behörden.

Und sie helfen den Eltern bei Sachen,
wo die Eltern Schwierigkeiten haben.
Zum Beispiel bei Briefen und Anträgen.
Oder wenn sie mit den Kindern zum Arzt müssen.

Wie bekomme ich die Hilfen?

Die meisten Hilfen für Eltern mit Behinderungen
gehören zur Eingliederungs-Hilfe.


Für die Eingliederungs-Hilfe sind verschiedene Stellen zuständig.
Diese Stellen heißen Rehabilitations-Träger.

Das Geld für die Hilfen müssen Sie beim Rehabilitations-Träger beantragen.
Man sagt auch: Sie müssen einen Antrag stellen.

Einen Antrag stellen bedeutet:
Sie müssen einen Frage-bogen ausfüllen.
Der Frage-bogen heißt Antrag.
Den Antrag müssen Sie dann an den Rehabilitations-Träger schicken.

Mehr Informationen über die Rehabilitations-Träger
und die Anträge für die Hilfen für Menschen mit Behinderungen
bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde. Oder beim Landkreis, wo Sie wohnen.

Den Antrag für die Hilfen können Sie zu jeder Zeit stellen.

Die Hilfen können Sie erst ab dem Monat bekommen,
in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Für die Zeit vor dem Antrag können Sie keine Hilfen bekommen.

Muss ich Geld für die Hilfen bezahlen?

Das ist verschieden.

Manche Hilfen sind immer kostenlos für Sie.

Bei manchen Leistungen ist wichtig:
Wie viel Einkommen haben Sie.
Und wie viel Vermögen haben Sie.

Einkommen ist zum Beispiel Ihr Arbeits-lohn.
Oder Ihre Rente.

Vermögen ist zum Beispiel ein eigenes Haus
oder eine eigene Wohnung.
Oder ein Auto.
Oder gespartes Geld.

Wenn Sie viel Einkommen und viel Vermögen haben,
dann müssen Sie bei manchen Hilfen
Geld dazu bezahlen.
Dieses Geld nennt man Eigen-beteiligung.

Wenn Sie wenig Einkommen und wenig Vermögen haben,
dann müssen Sie kein Geld dazu bezahlen.

Das Amt oder der Rehabilitations-Träger rechnet aus:
Wie viel Geld müssen Sie dazu bezahlen.

Mehr Informationen in leichter Sprache über die Eigen-beteiligung
bekommen Sie hier:



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