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Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren in Niedersachsen

Nicht allen Schülerinnen und Schülern gelingt es gleichermaßen, im Anschluss an die Pflichtschulzeit eine Ausbildung zu beginnen oder eine weiterführende Schule zu besuchen. Besonders schwierig ist der direkte Übergang von der Schule in das Erwerbsleben für Jugendliche, die individuell beeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind. Hierzu gehören junge Menschen, die ohne Unterstützung aufgrund multipler Problemlagen nicht in der Lage wären, eine Ausbildung zu beginnen. Gründe hierfür können z. B. problematische Schulverläufe, fehlende bzw. schlechte Schulabschlüsse, Defizite in den Basiskompetenzen, wie z. B. Sozialverhalten, ungünstige soziale Einbindung, aber auch unrealistische Vorstellungen vom Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sein. Zu dieser Gruppe gehören auch junge Flüchtlinge.

Für diese Zielgruppen hat das Land Niedersachsen ein Förderprogramm mit zwei Programmteilen aufgelegt. Dabei handelt es sich zum einen um den Programmteil „Jugendwerkstätten“ sowie um den Programmteil „Pro-Aktiv-Centren“. Es handelt sich um Angebote der Jugendhilfe (§ 13 SGB VIII), die darauf abzielen, junge Menschen sozial zu integrieren, persönlich zu stabilisieren und in die Lage zu versetzen, an weiterführenden Bildungsmaßnahmen, teilzunehmen oder eine Ausbildung oder Beschäftigung anzunehmen. Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren arbeiten an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Arbeitsmarktförderung. Mit den beiden Programmteilen werden die Leistungen der örtlichen Träger der Jugendhilfe unterstützt und die Leistungen des SGB II und SGB III ergänzt.

Vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2028 stehen für Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren insgesamt 77,4 Mio Euro ESF- und 90 Mio Euro Landesmittel zur Verfügung. Die NBank hat das Antragsverfahren eröffnet.

Jugendwerkstätten

In Jugendwerkstätten werden arbeitslose junge Menschen durch betriebsnahe Qualifizierung an eine Ausbildung oder Beschäftigung herangeführt. Dabei werden auch Bildungsinhalte und Schlüsselqualifikationen, die für den 1. Arbeitsmarkt benötigt werden, vermittelt. Die Jugendwerkstätten verfolgen einen individuellen, ganzheitlichen Förderansatz, der die gesamte Lebenssituation einbezieht.

Pro-Aktiv-Centren

Mit den Pro-aktiv-Centren fördert das Land Beratungseinrichtungen, die jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf individuelle Einzelfallhilfen anbieten. Mit jedem jungen Menschen wird eine Eingliederungsvereinbarungen geschlossen, die darauf abzielt, die Lebenssituation zu verbessern und zur sozialen wie auch beruflichen Eingliederung beizutragen. Pro-Aktiv-Centren sind in einigen Kommunen Bestandteil einer Jugendberufsagentur.

Die Förderung der Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren (Nds. MBl. 2022 Nr. 9, S. 284).

Für die Beantwortung von Fragen und die Antragstellung steht die Förderbank NBank https://www.nbank.de/ zur Verfügung.


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