Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Parité

parite_doppel  
Foto 1 : Mit Recht gerecht! Die Hälfte der Mandate für Frauen - auch per Gesetz. Foto 2: Dieser Sitz ist reserviert! Die Hälfte der Mandate für Frauen - auch per Gesetz.

Frauen sind weiterhin über alle politischen Ebenen hinweg unterrepräsentiert. Auch in Niedersachsen bestünde insofern Bedarf an einem Paritätsgesetz.

Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte zeigt, dass Freiwilligkeit und gut gemeinte Appelle zur Parität allein nicht zum gewünschten Ergebnis führen. Ein Paritätsgesetz oder Quotenregelungen in anderen europäischen Ländern könnten als Vorbild für Deutschland dienen - die Debatte darüber wird hierzulande schon seit längerem geführt.

Kern eines Parité-Gesetzes ist es, dass auf den Listen der Parteien, die bei einer Wahl antreten, gleich viele Frauen wie Männer stehen, und zwar in alternierender Reihenfolge. Bei anderen Wahlsystemen wie zum Beispiel der Direktwahl können alternative Regelungen getroffen werden, um gleiche Teilhabe sicherzustellen.

Eine Gesetzesinitiative zur Parität muss vom Niedersächsischen Landtag ausgehen, beispielsweise durch Einsetzung einer Enquetekommission. Bisherige Versuche einzelner anderer Bundesländer, wie Brandenburg und Thüringen, die Parität gesetzlich zu regeln, hatten aufgrund rechtlicher Hindernisse keinen Erfolg. Die Gerichte erklärten die Gesetze für verfassungswidrig, weil sie das Wahlrecht und die Parteiautonomie zu stark einschränkten.

Mehrere Länder in Europa haben bereits Paritätsgesetze oder Quotenregelungen eingeführt. Wenngleich die Regelungen in ihrer Form variieren, zielen sie alle darauf ab, die Geschlechterparität in politischen Gremien zu verbessern, so beispielsweise:

  • Frankreich: In Frankreich ist bereits seit Juli 1999 der Grundsatz des gleichberechtigten Zugangs von Frauen und Männern zu Wahlmandaten und Wahlämtern in der französischen Verfassung verankert. Im Mehrheitswahlrecht sind die Parteien verpflichtet, die gleiche Anzahl von Frauen und Männern in der Gesamtheit der Wahlkreise aufzustellen. Die Nichteinhaltung führt zu finanziellen Sanktionen. Bei Wahlen nach dem Verhältniswahlrecht müssen nach dem Paritätsgesetz alternierende Wahllisten mit männlichen und weiblichen Kandidaten aufgestellt werden.
  • Belgien: Belgien hat eine gesetzliche Frauenquote für das Unter- und Oberhaus sowie auf subnationaler Ebene. 2002 führte Belgien ein Gesetz ein, welches vorschreibt, dass die beiden Spitzenkandidaten jeder Wahlliste unterschiedlichen Geschlechtes sein müssen.
  • Portugal: In Portugal gibt es seit 2006 eine gesetzliche Quotenregelung, nach der die Kandidatenlisten für die Wahlen zur Nationalversammlung zu einem Drittel geschlechterparitätisch zu besetzen sind.
  • Slowenien: In Slowenien gibt es seit 2006 eine gesetzlich festgelegte Quote, bei der Männer und Frauen demnach jeweils mit einem Anteil von mindestens 35 Prozent auf den Kandidatenlisten der Parteien vertreten sein müssen. Stimmen die Listen nicht mit dieser Regelung überein, lehnt die Wahlkommission die Liste ab.
  • Spanien: Spanien hat 2007 ein Gleichstellungsgesetz verabschiedet, das Parteien verpflichtet, mindestens 40% und höchstens 60% eines Geschlechts auf ihren Wahllisten zu haben. Wird die Quote nicht eingehalten, werden die Listen nach einer Frist für Nachnominierungen zurückgewiesen.
Verschiedene Projekte des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zielen darauf ab, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Bedeutung von gleichberechtigter politischer Teilhabe zu stärken:

So können im Rahmen des Projektes "Gleichstellung sichtbar machen – CEDAW in Niedersachsen" beispielsweise kommunale Gleichstellungsbeauftragte finanzielle Mittel beantragen, um das Thema politische Partizipation von Frauen intensiv in ihrer Kommune zu bearbeiten. Ziel ist eine gleichberechtigte Teilhabe und Beteiligung von Frauen an politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen sowie in den politischen Gremien.

Projekt CEDAW

Auch das bewährte Niedersächsische Mentoring-Programm „Frau.Macht.Demokratie.“ zur Gewinnung von Frauen für die Kommunalpolitik zielt darauf ab, die Anzahl von Frauen in Parlamenten und Gremien auf kommunaler Ebene zu erhöhen.

Mentoring-Programm


Parité-Kurzvideo: Was, wieso und wofür?

 

Frauenrechtsspaziergang zum Internationalen Frauentag

 

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln