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Parité

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Foto 1 : Mit Recht gerecht! Die Hälfte der Mandate für Frauen - auch per Gesetz. Foto 2: Dieser Sitz ist reserviert! Die Hälfte der Mandate für Frauen - auch per Gesetz.

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2019 haben wir darüber informiert, welche Möglichkeiten es gibt, um den Frauenanteil in den Parlamenten zu erhöhen. Denn noch immer sind Frauen bei der Entscheidungsfindung auf Bundes- und Landesebene sowie in den Kommunen unterrepräsentiert.

Im Bundestag liegt der Frauenanteil bei knapp 31 Prozent, im Niedersächsischen Landtag mit 28 Prozent sogar noch darunter, in den niedersächsischen Kommunen sind es im Durchschnitt unter 25 Prozent. Hier muss sich etwas ändern, damit Frauen künftig gleichberechtigt ihre Interessen vertreten können.

Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte zeigt, dass Freiwilligkeit und wohlgemeinte Appelle allein nicht zum Ziel führen. Ein Parité-Gesetz wie in Frankreich oder Quotenregelungen, wie sie in einigen europäischen Ländern bereits existieren, könnten Vorbilder für Deutschland sein - die Debatte zu dieser Frage wird nun geführt.

Kern eines Parité-Gesetzes ist es, dass auf den Listen der Parteien, die bei einer Wahl antreten, gleich viele Frauen wie Männer stehen, und zwar in alternierender Reihenfolge. Bei anderen Wahlsystemen wie zum Beispiel der Direktwahl können alternative Regelungen getroffen werden, um gleiche Teilhabe sicherzustellen.


Im französischen Parité-Gesetz ist der gleichberechtigte Zugang zu Ämtern und Mandaten in der Verfassung festgeschrieben. Bei den Wahlen zur Nationalversammlung (Mehrheitswahlrecht) drohen Einbußen bei der Wahlkampfkostenerstattung, wenn nicht die gleiche Anzahl von Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt wird. Bei Wahlen nach dem Verhältniswahlrecht müssen auf den Listen alternierend genauso viele Frauen wie Männer aufgestellt werden.

Bei den Département-Wahlen soll dadurch Parität erreicht werden, dass die Anzahl der Wahlkreise reduziert wurde und in jedem (dann größeren) Wahlkreis eine Frau und ein Mann im „Doppelpack“ für ihre Partei antreten und auch nur im „Doppelpack“ gewählt werden können.


Europäische Länder mit Quotenregelungen für eine bessere Repräsentation von Frauen sind unter anderen:

Belgien: Hier gibt es unter anderem eine Frauenquote für das Ober- und das Unterhaus.


Portugal: Es drohen finanzielle Sanktionen, wenn die Listen bei den Wahlen zur Nationalversammlung nicht zu einem Drittel paritätisch besetzt sind.


Slowenien: Hier können die Listen von Parteien sogar abgelehnt werden, wenn Frauen und Männer nicht mit jeweils 35 Prozent vertreten sind.


• In Spanien darf kein Geschlecht mit weniger als 40 Prozent beziehungsweise mit mehr als 60 Prozent auf den Listen vertreten sein, sonst werden diese nach einer Frist zurückgewiesen. Die Regelung gilt bei Parlaments- und Kommunalwahlen sowie bei den Wahlen zum Europäischen Parlament.


Auch in Deutschland ist Bewegung in die Diskussion gekommen. Der Landtag in Brandenburg hat Ende Januar 2019 ein Parité-Gesetz beschlossen, das im Sommer 2020 in Kraft treten wird. Im Bundestag ist im Februar eine Gruppe von weiblichen Abgeordneten aus CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zusammengekommen, um Möglichkeiten für mehr Frauen in Parlamenten zu diskutieren.


Die Niedersächsische Gleichstellungsministerin Carola Reimann hat sich als Erstunterzeichnerin dem Aufruf des Deutschen Frauenrats mit dem Titel „Wir brauchen alle Argumente“ angeschlossen. Damit macht sie sich für ein Parité-Gesetz in Deutschland stark. Auch in Niedersachsen sollen die Voraussetzungen dafür geprüft werden, wie ein solches Gesetz auf den Weg gebracht werden kann.


Parité-Kurzvideo: Was, wieso und wofür?

 

Frauenrechtsspaziergang zum Internationalen Frauentag

 

Das Mentoring-Programm 19/20 Frau.Macht.Demokratie. ist eine Säule auf dem Weg zur Parität.

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