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Mehr Transparenz im Gesundheitswesen – Sozialministerin Behrens stellt ersten Landespsychiatriebericht vor

Psychische Störungen sind weit verbreitet und müssen in vielen Fällen auch nicht behandelt werden. Anders sieht dies bei schweren psychischen Erkrankungen aus.

„Mit dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke sichern wir eine hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten“, betont die Niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerin Daniela Behrens. „Wie diese im Detail aussieht, ist im Rahmen des ersten Landespsychiatriebericht dargestellt. Hier werden auch Grundrechtseinschränkungen dokumentiert, die sich zum Wohle der Betroffenen nicht immer vermeiden lassen, die aber transparent sein müssen.“

Der Bericht zeigt, dass die Sozialpsychiatrischen Dienste in Niedersachsen im Jahr 2020 rund 43.500 Personen versorgt und mehr als 3000 Kriseneinsätze durchgeführt haben. Nur rund ein Drittel dieser Einsätze führte zu einer Einweisung in eine Klinik für Psychiatrie. Der Bericht enthält Daten von 36 der 44 Kommunen, die sozialpsychiatrische Dienste vorhalten sowie aus allen 27 Kliniken der Allgemeinpsychiatrie und -psychotherapie, die Menschen nach dem Niedersächsischen Gesetz für Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke unterbringen und behandeln.

Der Bericht kann auch unter www.psychiatrieberichterstattung.de heruntergeladen werden. Er soll künftig alle zwei Jahre neu aufgelegt werden.

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