
Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) gegen Gewalt
Beratungs- und Interventionsstellen – kurz BISS – unterstützen Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind. Frauen finden hier die so wichtige kurzfristige Hilfe zur Umsetzung der Rechte aus dem Gewaltschutzgesetz – zum Beispiel, den Gewalttäter aus der Wohnung verweisen zu lassen. Die BISS-Stellen bieten ein spezielles Angebot für misshandelte Frauen und ihre Kinder, arbeiten eng mit der Polizei zusammen und können Frauen vor allem im Hinblick auf zivilrechtliche Schutzanordnungen beraten.
Durch das Gewaltschutzgesetz und im Zusammenwirken der BISS mit Polizei und Justiz wird es mehr Frauen als bisher ermöglicht, Wege aus einer Gewaltbeziehung zu finden. Nicht für jede Frau ist der Weg in ein Frauenhaus die einzige Lösung. In Bereich jeder Polizeiinspektion in Niedersachsen ist damit ein BISS-Beratungsangebot vorhanden.
Durch das Gewaltschutzgesetz und im Zusammenwirken der BISS mit Polizei und Justiz wird es mehr Frauen als bisher ermöglicht, Wege aus einer Gewaltbeziehung zu finden. Nicht für jede Frau ist der Weg in ein Frauenhaus die einzige Lösung. In Bereich jeder Polizeiinspektion in Niedersachsen ist damit ein BISS-Beratungsangebot vorhanden.
Die Arbeit der BISS in Niedersachsen wurde wissenschaftlich durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen begleitet. Die Studie bestätigt den Erfolg insbesondere der pro-aktiv auf die Opfer zugehenden Arbeitsweise der BISS; es werden Frauen erreicht, die sonst nicht – oder nicht zu diesem frühen Zeitpunkt – Hilfe gesucht hätten.
Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung als Kurzfassung oder als Langfassung

Foto: Logo der Beratungs- und Interventionsstelle gegen Gewalt (BISS)
Weitere Informationen
- Unterstützung der Frauen
- Gewaltschutzgesetz
- Platzverweis
- Tipps für Ihre Sicherheitsplanung
- Dokumentation der Fachtagung
- Gesundheitswesen und häusliche Gewalt
- Migrantinnen
- Kinder misshandelter Mütter
- Rechte der Polizei zum Schutz der Opfer häuslicher Gewalt
- Was müssen Sie konkret unternehmen, um eine Schutzanordnung zu erhalten?
- Sind Sie gewalttätig?