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Hilfen für Wohnungslose werden verstärkt

Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann hat am 22. Januar 2020 ein Konzept zur Verbesserung der Situation wohnungsloser Menschen vorgestellt. Das Land wird u.a. seine Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten verstärken. Die Wohnungslosenhilfe wird fachlich weiterentwickelt. Dr. Carola Reimann stellte das Konzept bei dem von ihrem Ministerium und der Zentralen Beratungsstelle Niedersachen in Hannover ausgerichteten Fachtag mit dem Titel „Die Würde wohnungsloser Menschen“ vor. Mehr als 100 Fachleute diskutierten die Herausforderungen, der sich die Wohnungslosenhilfe aktuell stellen muss.

„Wohnungslosigkeit ist eine besonders prekäre Form von Armut und sozialer Ausgrenzung, denn Wohnen gehört zweifellos zu den absolut elementaren Grundbedürfnissen eines jeden Menschen“, sagte die Sozialministerin: „Wir müssen diesen Menschen in Not helfen. Wir verstärken die Hilfen für Wohnungslose.“ Sie erläuterte das Engagement des Landes zur Sicherung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums sowie die über das Sozialministerium geförderten Modellprojekte z.B. für wohnungslose Frauen, zur Eingliederung wohnungsloser Menschen in Arbeit und zur Selbstvertretung Wohnungsloser.

Der Geschäftsführer der Zentralen Beratungsstelle Niedersachsen Ulrich Friedrichs ergänzte: „Mit dem gemeinsamen Fachtag weisen wir auf die aktuellen Problemlagen hin – zum Beispiel die Versorgung von erkrankten Wohnungslosen und die Situation von obdachlosen Frauen benötigen besondere Beachtung. In all unserer Arbeit ist uns wichtig, dass wohnungslose Menschen mit Würde behandelt werden. Deshalb führen wir unser Engagement für die Qualifizierung der Wohnungslosenhilfe kontinuierlich fort.“


Hintergrund:

Wohnungslosigkeit

Verliert eine Person ihre Wohnung, z.B. aufgrund einer Räumungsklage, und besteht keine anderweitige Wohnmöglichkeit, ist die jeweilige Gemeinde als Ordnungsbehörde dafür zuständig, im Rahmen der sogenannten Gefahrenabwehr dieser Person eine Unterkunft (Obdach) anzubieten.

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Wenn zur Wohnungslosigkeit weitere soziale Schwierigkeiten hinzukommen, entsteht ein sozialrechtlicher Hilfebedarf (§§ 67 ff. SGB XII). Diese sozialen Schwierigkeiten können eine große Bandbreite aufweisen, von psychischen Problemen und Drogen- und Alkoholmissbrauch über eine Verschuldungssituation bis hin zu Gewalterfahrungen und weiteres mehr. In diesen Fällen entsteht ein Anspruch auf die Hilfe, die zur Überwindung dieser Situation notwendig ist. Erbracht werden diese Hilfen zum einen in ambulanter Form wie Tagesaufenthalten und Beratungsstellen sowie zum anderen in stationären Einrichtungen und ggfs. daran anschließender nachgehender Hilfe.

Flächendeckendes Beratungs- und Hilfsangebot

In Niedersachsen gibt es mit 54 Beratungsstellen und 35 Tagesaufenthalten ein flächendeckendes Angebot an ambulanten Hilfen. Zusätzlich gibt es über 1.300 Plätze in stationären Einrichtungen und 15 Beratungsstellen der nachgehenden Hilfe. Das Land stellte im Jahr 2019 als überörtlicher Träger der Sozialhilfe für diese Aufgaben rd. 33,7 Mio. € zur Verfügung.

Service

Die Zentrale Beratungsstelle Niedersachsen bietet Hintergrundwissen und Informationen unter www.zbs-niedersachsen.de

Hilfe vor Ort ist zu finden unter https://www.woundwie.de

Für die Bereitstellung von Unterkünften sind die Kommunen zuständig. Auch viele Wohlfahrtsverbände bieten bei extremer Kälte Unterstützung an. Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf den Internetseiten von Städten und Landkreisen sowie bei Diakonie und Caritas, z. B.

www.wohnung-weg.de der Dachstiftung Diakonie, Tel.: 05371 / 721 424

www.diakonisches-werk-hannover.de/ueber-uns/abteilungen-ansprechpartner/zentrale-beratungsstelle-wohnungslosenhilfe

www.caritas-hannover.de/hilfe-und-beratung/wohnungslos/tagestreffpunkt/tagestreffpunkt

https://www.bethel-im-norden.de/angebote/wohnungslosenhilfe/

oder beim Fachbereich Soziales unter
www.hannover.de

Das Foto zeigt einen wohnungssuchenden Mann und eine Beraterin im Gespräch.

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