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Hilfen für Wohnungslose werden verstärkt

Wohnen ist ein Menschenrecht und ein essentieller Bestandteil eines Lebens in Würde.

Der Wohnungsmarkt ist vor allem in Großstädten derzeit angespannt, wenn es um bezahlbaren Wohnraum geht. Dadurch wird es auch für Menschen ohne eigene Wohnung oder die auf der Straße leben immer schwieriger eine Wohnung zu finden. Die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten können durch sozialarbeiterische Unterstützung einen Beitrag leisten, um Menschen in Wohnung zu halten und denen, die ihre Wohnung verloren oder nie eine besessen haben, eine Wohnung zu beschaffen.

Seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung wird der Wohnraummangel durch Förderprogramme zum Bau von Wohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen bekämpft. Im Dezember 2023 wurde zudem die Landeswohnungsbaugesellschaft des Landes „WohnRaum GmbH“ gegründet, um einen Beitrag leisten zu können, zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum in Niedersachsen zu schaffen.


Wohnungslosigkeit

Verliert eine Person ihre Wohnung, z.B. aufgrund einer Räumungsklage, und besteht keine anderweitige Wohnmöglichkeit, ist die jeweilige Gemeinde als Ordnungsbehörde dafür zuständig, im Rahmen der sogenannten Gefahrenabwehr dieser Person eine Unterkunft (Obdach) anzubieten.


Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Wenn zur Wohnungslosigkeit weitere soziale Schwierigkeiten hinzukommen, entsteht ein sozialrechtlicher Hilfebedarf (§§ 67 ff. SGB XII). Diese sozialen Schwierigkeiten können eine große Bandbreite aufweisen, von psychischen Problemen und Drogen- und Alkoholmissbrauch über eine Verschuldungssituation bis hin zu Gewalterfahrungen und weiteres mehr. In diesen Fällen entsteht ein Anspruch auf die Hilfe, die zur Überwindung dieser Situation notwendig ist. Erbracht werden diese Hilfen zum einen in ambulanter Form wie Tagesaufenthalten und Beratungsstellen sowie zum anderen in stationären Einrichtungen und ggfs. daran anschließender nachgehender Hilfe.


Flächendeckendes Beratungs- und Hilfsangebot

In Niedersachsen gibt es mit 67 Beratungsstellen und 35 Tagesaufenthalten ein flächendeckendes Angebot an ambulanten Hilfen. Zusätzlich gibt es über 1.300 Plätze in stationären Einrichtungen und 10 Beratungsstellen der nachgehenden Hilfe sowie 38 Tagesaufenthalte.

Seit 2022 unterstützt das Land Niedersachsen als überörtlicher Träger der Sozialhilfe die Kommunen, indem es 90 % der Kosten für Einrichtungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten übernimmt.

Das Hilfesystem unterliegt einer stetigen Weiterentwicklung und orientiert sich dabei an dem seit 01.01.2022 geltenden Landesrahmenvertrag.

Informationen zu den Rechtsgrundlagen gibt es hier: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_gesundheit/wohnungslosenhilfe/rechtsgrundlagen-208153.html


Service

Die Zentrale Beratungsstelle Niedersachsen bietet Hintergrundwissen und Informationen unter www.zbs-niedersachsen.de

Hilfe vor Ort ist zu finden unter https://www.woundwie.de

Für die Bereitstellung von Unterkünften sind die Kommunen zuständig. Auch viele Wohlfahrtsverbände bieten bei extremer Kälte Unterstützung an. Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf den Internetseiten von Städten und Landkreisen sowie bei Diakonie und Caritas, z. B.

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2023/august/wohnungs-und-obdachlosigkeit(hier auch Link zur Online-Beratung)

www.wohnung-weg.de der Dachstiftung Diakonie, Tel.: 05371 / 721 424

www.diakonisches-werk-hannover.de/ueber-uns/abteilungen-ansprechpartner/zentrale-beratungsstelle-wohnungslosenhilfe

www.caritas-hannover.de/hilfe-und-beratung/wohnungslos/tagestreffpunkt/tagestreffpunkt

https://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/wohnungslosigkeit/lebenaufderstrasse/ueberlebenshilfen-fuer-wohnungslose (hier auch Link zur Online-Beratung)

https://www.bethel-im-norden.de/angebote/wohnungslosenhilfe/


Das Foto zeigt einen wohnungssuchenden Mann und eine Beraterin im Gespräch.

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