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Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“

Zum 01.01.2012 wurde der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ eingerichtet.

Leistungen aus dem Fonds kamen Betroffenen zu Gute, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland in einer vollstationären Einrichtung zum Zwecke der öffentlichen Erziehung untergebracht waren und

• eine Minderung von Rentenansprüchen aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge erlitten hatten und/oder

• bei denen ein Folgeschaden und besonderer Hilfebedarf aufgrund von Schädigungen durch die Heimerziehung vorlag.

Für die Fondsverwaltung wurde eine Geschäftsstelle beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln eingerichtet. Betroffene konnten sich bis zum 31. Dezember 2014 an die örtlich zuständige regionale Anlauf- und Beratungsstelle wenden, die einen Antrag auf die Gewährung von finanziellen Leistungen an die Geschäftsstelle der Fondsverwaltung weiterleitete.

Die Zuständigkeit der Anlauf und Beratungsstellen für den Heimkinderfonds West war so geregelt, dass die regionale Anlauf- und Beratungsstelle zuständig war, in der ein ehemaliges Heimkind seinen aktuellen Wohnsitz hatte. Sofern der Wohnsitz in den ostdeutschen Bundesländern oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland lag, war in Niedersachsen die Anlauf- und Beratungsstelle zuständig, in der die damalige Einrichtung, in die das ehemalige Heimkind eingewiesen wurde, ihren Sitz hatte.

Die Geschäftsstelle hat ihre Aufgaben beendet. Der Fonds wurde zum 31.12.2018 abgeschlossen. Weitere Leistungen aus dem Fonds können nicht mehr in Anspruch genommen werden.


Nähere Informationen zum Fonds und die Kontaktdaten der Anlauf- und Beratungsstellen erhalten Sie hier.

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