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Ombudsstellen bieten jungen Menschen und ihren Familien bei Konflikten mit der Kinder- und Jugendhilfe unabhängige Information, Beratung und Vermittlung

Ein zentrales Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) ist es, Kinder und Jugendliche, aber auch ihre Eltern und Familien, durch mehr Beteiligung an den sie betreffenden Entscheidungen und Prozessen zu stärken. Dieses Gesetz sieht die Schaffung sogenannter Ombudsstellen vor.

Ombudsstellen sind absolut unabhängig, also frei von Weisungen, beispielsweise des Jugendamtes.

Im Dreiecksverhältnis zwischen Familien, öffentlicher Jugendhilfe und freien Trägern kann es im Rahmen von Jugendhilfemaßnahmen mitunter zu Konflikten kommen. In diesen Konflikten beraten unabhängige Ombudsstellen Kinder und Jugendliche, aber auch ihre Eltern und Familien, und versuchen auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken.

Ombudsstellen unterstützen zum Beispiel aber auch, wenn junge Menschen oder ihre Familien Fragen zu ihren Rechten haben, wenn sich eine Seite nicht ausreichend beraten oder beteiligt sieht oder vielleicht das Gefühl entstanden ist, dass sich „einfach niemand zuständig fühlt“.

Das Land Niedersachsen fördert zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots je eine regionale Ombudsstelle in vier festgelegten Versorgungsbereichen und dazu eine überregionale Ombudsstelle.

Die regionalen Ombudsstellen sind für folgende Versorgungsbereiche zuständig:

  • Versorgungsbereich 1: Landkreise Gifhorn, Goslar, Göttingen, Helmstedt, Northeim, Peine und Wolfenbüttel sowie die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg
  • Versorgungsbereich 2: Landkreise Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg (Weser) und Schaumburg sowie der Region Hannover
  • Versorgungsbereich 3: Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen und Verden
  • Versorgungsbereich 4: Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wesermarsch und Wittmund sowie die kreisfreien Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg (Oldenburg), Osnabrück und Wilhelmshaven

Die überregionale Ombudsstelle ist keinem Versorgungsbereich zugeordnet. Sie hat ihren Sitz in Hannover.

Hier finden Sie die Kontaktdaten:

Die regionalen Ombudsstellen

für den Versorgungsbereich 1:

Kobera e.V.
Mühlenweg 6
38321 Denkte
Internet: www.kobera.org
E-Mail: kontakt@ko-bera.de
Telefon: 05331 7107823

für den Versorgungsbereich 2:

NOVA e.V
Einumer Straße 96
31135 Hildesheim
Internet: https://ombudsstelle-nova.de/
E-Mail: Kontakt@ombudsstelle-nova.de
Telefon: 05121 8754454

für den Versorgungsbereich 3:

Caritaszentrum Osterholz
Neue Straße 2
27711 Osterholz-Scharmbeck
Internet: https://www.caritas-bremen-nord.de/ombudsstelle-osterholz/
E-Mail: Ombudsstelle@caritas-bremen-nord.de
Telefon: 04791 9089441

Für den Versorgungsbereich 4:

Verein Ombudschaft Nord-West Nds. e.V.
Hagenstraße 30
49661 Cloppenburg


Die überregionale Ombudsstelle

Die überregionale Ombudsstelle sorgt zusätzlich für Leitlinien und Qualitätsstandards, Hilfestellungen bei kritischen Fallkonstellationen und regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen für die in den regionalen Ombudsstellen tätigen Personen.


BerNI e.V.
Hans-Böckler-Allee 20
30173 Hannover
Internet: www.berni-ev.de
E-Mail: ombudschaft@berni-ev.de

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