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Betreuungs-Angebote für Kinder mit Behinderungen

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Es gibt 5 verschiedene Betreuungs-Angebote für Kinder mit Behinderungen.

Wir stellen Ihnen hier die 5 Angebote vor.


1) Integrative Kindergarten-Betreuung

Integrative Kindergarten-Betreuung bedeutet:

Kinder mit und ohne Behinderung sind zusammen in einer Gruppe.

Das Angebot ist für Kinder ab 3 Jahre alt.

Das Angebot ist für Kinder mit und ohne Behinderungen.
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Die Kinder mit Behinderungen bekommen besondere Unterstützung.

Man sagt dazu: heil-pädagogische Förderung.

Dazu gehört zum Beispiel:

  • Die Kinder lernen selbständig zu sein.
    Vor allem bei Sachen im täglichen Leben.

  • Die Kinder lernen sich besser zu konzentrieren.

  • Die Kinder bekommen Unterstützung in ihrer körperlichen Entwicklung.
    Das bedeutet wie sie sich bewegen können.

  • Die Kinder bekommen Unterstützung in ihrer geistigen Entwicklung.
    Das bedeutet zum Beispiel wie sie denken.

  • Die Kinder bekommen Unterstützung mit ihren Gefühlen umzugehen.

  • Die Kinder lernen mit anderen Menschen zusammen zu sein.


Wer bezahlt die integrative Kindergarten-Betreuung?

Zurzeit bezahlt das Land Niedersachsen die Betreuung von Kindern mit Behinderungen

in einem integrativen Kindergarten.

Ab dem 01. Januar 2020 bezahlt der Träger von der Eingliederungs-Hilfe für die Betreuung.

Das sind die Landkreise und die kreisfreien Städte.

Und das ist die Region Hannover.

Im Jahr 2017 waren über 5.000 Kinder mit Behinderungen in Kindergärten und Krippen,

die nicht besonders für Kinder mit Behinderungen sind.

Mehr Informationen bekommen Sie bei den Kindergarten-Trägern.

Das sind verschiedene Anbieter.

Die Anbieter sind für die Kindergärten verantwortlich.

Und Sie bekommen Informationen bei Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.

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2) Einzel-Integration

Manchmal können Kinder mit Behinderungen

nicht in eine integrative Gruppe gehen.

Zum Beispiel weil die Gruppe zu weit weg ist.

Für die Kinder kann es dann eine eigene Betreuung geben.

Man sagt dazu auch: Einzel-Integration.

Integration bedeutet zum Beispiel:

Verschiedene Menschen leben zusammen in einer Gesellschaft.

Einige Menschen sind vielleicht etwas anders.

Aber auch sie sollen zu der Gesellschaft dazugehören.



Wer bezahlt die Einzel-Integration?

Das Land Niedersachsen bezahlt die Einzel-Integration.

Ab dem 01. Januar 2020 bezahlt der örtliche Träger die Einzel-Integration.

Das sind die Landkreise und die kreisfreien Städte.

Und das ist die Region Hannover.

Mehr Informationen bekommen Sie bei den Kindergarten-Trägern.

Das sind verschiedene Anbieter.

Die Anbieter sind für die Kindergärten verantwortlich.

Und Sie bekommen Informationen bei Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.



3) Sprachheil-Kindergärten und Sonder-Kindergärten für Kinder
mit einer Hör-Behinderung


Kinder mit einer Hör-Behinderung können auch

in einen Sprachheil-Kindergarten gehen.

Oder in einen Sonder-Kindergarten für Kinder mit Hör-Behinderung.

Das Angebot ist für Kinder, die eine starke Hör-Behinderung haben.

Oder eine starke Sprach-Behinderung.

Die Behinderung von den Kindern ist dauerhaft.

Das Angebot ist für Kinder ab 4 Jahre alt.
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In diesen Kindergärten bekommen die Kinder eine für sie passende Unterstützung.

Mit der Unterstützung soll die Behinderung geheilt oder verbessert werden.

Oder die Behinderung soll nicht schlimmer werden.

Die Mitarbeiter sind Fachleute aus verschiedenen Bereichen.

Sie arbeiten alle gut zusammen.

Dann bekommen die Kinder eine gute Unterstützung.



Was kosten diese Kindergärten?

Für Kinder mit einer Hör-Behinderung kosten diese Kindergärten kein Geld.

Und für Kinder mit einer Sprach-Behinderung kosten diese Kindergärten kein Geld.

Das Land Niedersachsen und die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die Kosten.

Ab dem 01. Januar 2020 bezahlt der örtliche Träger die Kindergärten.

Das sind die Landkreise und die kreisfreien Städte.

Und das ist die Region Hannover.

Mehr Informationen finden Sie im Internet.

Oder direkt beim Landes-Amt für Soziales, Jugend und Familie.

Sie können hier auf den Namen klicken.

Dann kommen Sie zu der Internet-Seite vom Landes-Amt.

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4) Sonder-Kindergärten für Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung

Im Land Niedersachsen gibt es 3.100 Plätze in heil-pädagogischen Kindergärten.

Diese Kindergärten sind für Kinder mit einer geistigen Behinderung.

Und für Kinder mit einer körperlichen Behinderung.

Mehr Informationen bekommen Sie bei den örtlichen Trägern

von der Eingliederungs-Hilfe.

Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

Und das ist die Region Hannover.

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5) Tages-Bildungsstätten

Einige Kinder und Jugendliche brauchen etwas mehr Hilfe.

Vielleicht entwickeln sie sich etwas langsamer.

Dann können sie nicht so schnell lernen wie andere Kinder.

Man sagt:

Diese Kinder und Jugendlichen haben einen sonder-pädagogischen Förderbedarf.

Dabei haben sie den Schwerpunkt geistige Entwicklung.

Das bedeutet:

Die Kinder brauchen mehr Hilfe und Unterstützung beim Lernen.

Diese Kinder und Jugendlichen müssen nicht unbedingt zu einer Schule gehen.

Sie können auch zu einer anerkannten Tages-Bildungsstätte gehen.

Hier bekommen die Kinder und Jugendlichen Bildung und Unterstützung.

Dafür müssen die Erziehungs-Berechtigten zustimmen.

Und die Schul-Behörde muss zustimmen.

Und der Träger von der Tages-Bildungsstätte muss zustimmen.

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Die Tages-Bildungsstätten müssen sich an Regeln halten.

Die Regeln stehen im Schul-Gesetz vom Land Niedersachsen.

Die Schüler sollen sich persönlich entwickeln können.

Und sie sollen lernen gut mit anderen Menschen zusammen zu sein.

Mehr Informationen bekommen Sie beim Kultus-Ministerium vom Land Niedersachsen.

Zum Beispiel auf der Internet-Seite vom Kultus-Ministerium.

Die Internet-Seite ist: https://www.mk.niedersachsen.de
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