Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Eingliederungshilfe

Für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch- (SGB IX) an Erwachsene ist das Land Niedersachsen zuständig.

Die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe (Landkreise, kreisfreie Städte, Region Hannover) sind zur Wahrnehmung der Aufgaben herangezogen.

Für Eingliederungshilfeleistungen an Kinder und Jugendliche sind die örtlichen Träger originär zuständig.

Bei allen Angelegenheiten rund um Eingliederungshilfeleistungen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Behörde.

Nähere Informationen über die Leistungen der Eingliederungshilfe finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie > hier, auch in Leichter Sprache > hier.

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