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Prostituiertenschutzgesetz Niedersachsen

Um Frauen und Männer besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen und um die Situation der Prostituierten zu verbessern, ist am 1. Juli 2017 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) in Kraft getreten.


Durch das Gesetz werden erstmals umfassende Regelungen für das Prostitutionsgewerbe und für Prostituierte getroffen.


Ziel des bundesweiten Gesetzes ist es, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten zu stärken und Grundlagen für bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Das Gesetz soll darüber hinaus helfen, gefährliche Erscheinungsformen der Prostitution zu verdrängen und Kriminalität in der Prostitution, dazu gehören z.B. Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung von Prostituierten, zu bekämpfen.


Wichtige Informationen:

Nähere Informationen für Prostituierte, Betreiber, Kommunen und sonstige Interessierte stehen auf der vom Ministerium eingerichteten Webseite www.prostituiertenschutzgesetz-niedersachsen.de zur Verfügung.

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