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Budget für Arbeit

Das Budget für Arbeit wurde in Niedersachsen im Jahr 2008 als eine Unterform des persönlichen Budgets gemeinsam mit den örtlichen Trägern der Sozialhilfe entwickelt und eingeführt, um eine größere Zahl von Werkstattbeschäftigten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln.

Im Vorgriff auf die mit dem Bundesteilhabegesetz getroffenen und ab 01.01.2018 wirksamen gesetzlichen Regelungen zum Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) und unter Einbeziehung der bisherigen Erfahrungen hat die Landesregierung zum 01. Juli 2017 gemeinsam mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, der LAG der Werkstätten für behinderte Menschen, der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunalen Spitzenverbände das Konzept zum Budget für Arbeit weiterentwickelt.

Das neue Konzept geht über den gesetzlich verankerten Leistungsrahmen hinaus. So werden für Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer neben einem Lohnkostenzuschuss zum Ausgleich der Leistungsminderung des Beschäftigten (bis zu 75 % des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes) und den Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz in Härtefällen auch Fahrtkosten zur Arbeitsstelle übernommen. Auch können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Niedersachsen für die Dauer eines bewilligten Budgets für Arbeit ergänzend noch einen Zuschuss von monatlich 250 Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe erhalten. Voraussetzung ist, dass sie die gesetzliche Beschäftigungsquote bereits erfüllen oder dieser nicht unterliegen. Damit werden verstärkt Anreize zum Angebot geeigneter Arbeitsplätze gesetzt.

Seit Herbst 2018 wurde das Budget für Arbeit in Niedersachsen in fünf Modellregionen über ein Netzwerk besonders intensiv begleitet und beworben. Die fünf Modellregionen waren:

• Landkreis Harburg
• Landkreis Osnabrück
• Stadt Oldenburg
• Städte Wolfsburg und Salzgitter (bilden gemeinsam eine Modellregion)
• Region und Stadt Hannover (bilden gemeinsam eine Modellregion)

Die Ergebnisse des Modellprojekts haben gezeigt, wie wichtig der Aufbau und die Pflege von Netzwerken und die Weitergabe von Informationen für eine erfolgreiche Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben sind. Fachkenntnisse, die sich die neutralen Ansprechpersonen im Rahmen des Modellprojektes angeeignet haben, sind bei der Bewerbung und dem Zustandekommen von Budgets enorm wichtig. Die frühzeitige und umfassende Beratung aller Beteiligten bei Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt im Rahmen des Budgets erhöht die Chancen auf eine dauerhafte Beschäftigung der Menschen mit Behinderungen. Insgesamt zeigt sich, dass es vor Ort einen „Motor“ und personelle Konstanz braucht, damit das Budget für Arbeit in größerem Umfang genutzt wird und Übergänge gelingen. Damit dies nicht (zufällig) vom Engagement einzelner Akteurinnen und Akteure abhängig ist und Synergieeffekte genutzt werden, gehören der Netzwerkaufbau und in Einzelfällen auch die Begleitung von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt seit dem 01.01.2023 bei allen IFD in Niedersachsen zu den Kernaufgaben. Ebenso wurde die wichtige Öffentlichkeitsarbeit bei allen IFD verankert. Dazu erfolgte eine personelle Aufstockung der IFD in Niedersachsen.

Weitere Informationen zum Budget für Arbeit können Sie den Flyern für

Interessierte
Interessierte in Leichter Sprache
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

entnehmen.

Die Broschüre zum Budget für Arbeit mit Best-Practice-Beispielen – eine Maßnahme des Aktionsplans Inklusion 2021/2022 – liegt in schwerer Sprache und in leichter Sprache vor.

In der Broschüre werden neben Informationen zum Budget für Arbeit in Niedersachsen auch 12 Menschen, die in einem Budget tätig sind, vorgestellt. Die sehr unterschiedlichen Arbeitsplätze der Budgetnehmenden zeigen, die umfassenden Einsatzmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben. Und die Beispiele zeigen auch nachdrücklich, was für ein Gewinn die Beschäftigung für alle Beteiligten sein kann. Viel Spaß beim Lesen!

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Broschüre „Das Budget für Arbeit in Niedersachsen“

  Schwere Sprache
(4,27 MB)

  Leichte Sprache
(4,37 MB)

Download

  Eckpunktepapier

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