Öffentliches Auftragswesen / Ex-post-Transparenz
Informationen über die Vergabe von Aufträgen im Rahmen von Beschränkten Ausschreibungen oder Verhandlungsvergaben (Ex-post-Transparenz-Gebot)
Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind gem. § 30 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) überschreitet.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Auftragnehmer/in |
Vergabeart *) |
Art und Umfang der Leistung |
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Zeitraum der |
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BA = Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
V = Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb
BA = Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
V = Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb