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Jede vierte Frau wird im Laufe ihres Lebens Opfer von Gewalt durch ihren Lebenspartner. Vielfach erleben Kinder diese Gewalt gegen ihre Mütter mit.


Gewalt im sozialen Nahbereich ist dabei meist kein einmaliges Ereignis, sondern ein sich wiederholender Rechtsverstoß, der in Häufigkeit und Intensität oftmals in der weiteren Entwicklung eskaliert. Frauen erleben Gewalt in vielfältigen Erscheinungsformen von physischer und psychischer Gewalt. Männer setzen in Beziehungen eine breite Palette von Kontroll- und Beherrschungsmitteln ein. Frauen erleiden in der Regel nicht nur eine Form der Gewalt.

Auch wenn bei Gewalttaten in der Familie Männer Opfer sein können, sind doch 90% bis 95% der Opfer weiblich.

Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen hat auf Bundesebene entscheidende Maßnahmen zum Schutz der Frauen und ihrer Kinder vorangetrieben. Ein zentraler Punkt ist das Gewaltschutzgesetz. Mit ihm haben Betroffene von Gewalt die Möglichkeit, sich durch gerichtliche Schutzanordnungen und Wegweisung des Täters aus der Wohnung effektiver vor Gewalt zu schützen. Auch das Land Niedersachsen hat einen entsprechenden Aktionsplan beschlossen, der fortgeschrieben wird.

Das Gewaltschutzgesetz erfordert begleitende Maßnahmen auch auf Ebene der Länder und Kommunen. Bereits bestehende interdisziplinäre bzw. interinstitutionelle Kooperationen vor Ort müssen unterstützt, die Täter stärker als bisher in die Verantwortung genommen werden. Die Opfer müssen konsequent auf ihre Rechte aufmerksam gemacht sowie beraten werden. Diese Bereiche werden in Niedersachsen verstärkt aufeinander abgestimmt und in einem Gesamtkonzept erfasst.

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