Zuwendungen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen für das Land Niedersachsen
Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie) beschlossen. Danach haben die obersten Landesbehörden die in ihrem Geschäftsbereich angenommenen Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 1.000 € im Einzelfall zu veröffentlichen. Die Details sind in Nr. 8 der Antikorruptionsrichtlinie geregelt.
Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen
für Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung im Jahr 2026
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| Empfangende Behörde | Name des Gebers (Ort) | Bezeichnung | Art | Wert | Datum | Hinweise zur Verwendung | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Landesbildungszentrum für Blinde Hannover | Hannoversche Genossen-schaft des Johanniterordens c/o Dr. Matthias Wuthenow (Burgwedel) | Geldleistung Spende Ausrüstung für den Ski-langlauf |
Spende | 2.000,00 € | 20.01.2026 |
Eine Übersicht der bisherigen Sponsoringleistungen von 2014 - 2017 finden Sie in den nachfolgenden Listen.
Foto: Schriftzug "Sponsoring" und ein Paragraphenzeichen vor einem Geldschein und dem Niedersachsenwappen.

