Zuwendungen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen für das Land Niedersachsen
Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie) beschlossen. Danach haben die obersten Landesbehörden die in ihrem Geschäftsbereich angenommenen Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 1.000 € im Einzelfall zu veröffentlichen. Die Details sind in Nr. 8 der Antikorruptionsrichtlinie geregelt.
Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen
für Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung im Jahr 2025
Zur Sponsoringübersicht von übergeordneter Behörde (Land Niedersachsen) bitte hier klicken.
In diesem Zeitraum gab es keine Zuwendungen. |
Eine Übersicht der bisherigen Sponsoringleistungen von 2014 - 2017 finden Sie in den nachfolgenden Listen.
Foto: Schriftzug "Sponsoring" und ein Paragraphenzeichen vor einem Geldschein und dem Niedersachsenwappen.