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Persönliches Budget

Mit dem Persönlichen Budget sollen Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen gefördert werden, indem sie selbstbestimmt und eigenverantwortlich handeln. Der betroffene Mensch entscheidet selbstständig, in welcher Form die ihm zustehenden Leistungen ausgeführt werden.

Ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf die Leistungsform des Persönlichen Budgets besteht seit dem 01.01.2008. Rechtgrundlage ist § 29 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch.

Bei der Ausführung des Persönlichen Budgets sind im Rahmen des individuell festgestellten Bedarfs die Rehabilitationsträger (gesetzliche Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Träger der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge, Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Träger der Eingliederungshilfe), die Pflegekassen und die Integrationsämter beteiligt.

Neben einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget besteht auch die Möglichkeit, dass ein einzelner Leistungsträger ein Persönliches Budget erbringt.

Wesentliche Voraussetzungen für ein Persönliches Budget sind ein Antrag der oder des Leistungsberechtigten und ein bestehender Anspruch auf Teilhabeleistungen.

Budgetfähig sind Leistungen, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistungen oder im Ausnahmefall durch Gutscheine erbracht werden können. Im Ergebnis soll die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten der bisher erbrachten Leistungen nicht überschreiten.

Sobald der jeweilige Bedarf von dem Leistungsträger ermittelt wurde, schließen die Budgetnehmerin bzw. der Budgetnehmer und der Leistungsträger eine sogenannte Zielvereinbarung ab.

Die Zielvereinbarung regelt insbesondere

  • die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele,
  • die Erforderlichkeit eines Nachweises zur Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs,
  • die Qualitätssicherung und
  • die Höhe der Teil- und des Gesamtbudgets.

Die Zielvereinbarung kann aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung von den Beteiligten schriftlich gekündigt werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Broschüre zum Persönlichen Budget veröffentlicht.

Die Broschüre finden Sie hier.

Den Text zum Persönlichen Budget in Leichter Sprache finden Sie hier.

Persönliches Budget

Foto: Frau sitzt im Rollstuhl, ein Mann steht neben ihr, beide gucken aus dem Fenster

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