Krankenhausinvestitionsförderung
Krankenhäuser müssen nicht nur aktuellen Erkenntnissen in der Medizin gerecht werden, sondern auch ihre Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen den veränderten Strukturen und Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen anpassen. Denn es gilt, eine leistungsfähige akutstationäre Versorgung zu gewährleisten und Betriebsstrukturen wirtschaftlich zu gestalten.
Für die hierzu erforderlichen baulichen Vorhaben (Neubau und Umbau) haben die Krankenhäuser nach den Vorgaben des Niedersächsischen Krankenhausfinanzierungsgesetzes und nach Maßgabe der verfügbaren öffentlich Mittel Anspruch auf staatliche Förderung aus dem Krankenhausinvestitionsprogramm (Jahreskrankenhausprogramm). Förderungsfähig sind alle Krankenhäuser, die in den Niedersächsischen Krankenhausplan aufgenommen sind, unabhängig von der Trägerschaft. Ausgenommen von der Förderung sind ambulante Leistungen und Rehabilitationseinrichtungen sowie der universitäre Bereich wie Hochschulkliniken, für die andere Finanzierungsregelungen gelten.
Bei der Auswahl der Projekte für das Krankenhausbauprogramm werden nicht reine Sanierungsmaßnahmen gefördert, sondern es wird vor allem in zukunftsfähige Versorgungsstrukturen der Krankenhäuser investiert. Denn nur so ist es möglich, den Bürgerinnen und Bürgern ein modernes medizinisches Angebot zu sichern. Maßstab dafür ist eine unbürokratische Rahmenplanung des Landes mit hoher Transparenz.
Neben den Investitionsmitteln für bauliche Maßnahmen erhalten die Krankenhäuser jedes Jahr so genannte Pauschalmittel in Höhe von 120 Millionen Euro für die Beschaffung kurzfristiger Anlagegüter. Damit werden unter anderem die Erneuerung medizinischer Geräte oder eine verbesserte infrastrukturelle Ausstattung finanziert.
Foto: Ein Patient auf dem Weg zum MRT.
Sie können die Antragsvordrucke auf Ihren Rechner herunterladen und die Vordrucke am PC ausfüllen und ausdrucken!
Regelungen zum Verfahren § 9 Abs. 1 KHG
Anlage 2; Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln nach § 9 Abs. 1 KHG
Anlage 2a; Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln nach § 9 Abs. 1 KHG für die Erstanschaffung eines medizinisch-technischen Großgerätes (MTG)
Anlage 3; Flächenanalyse in Anlehnung an DIN 277 und DIN 13 080
Anlage 4; baufachliche Antragsunterlagen
Anlage 5; Fördermittelanforderung
Anlage 6; Zwischennachweis über die Verwendung von Fördermitteln
Anlage 7, Mitteilung über den Beginn/Abschluss der Investitionsmaßnahme