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Mehrgenerationenhäuser in Niedersachsen

Mehrgenerationenhäuser sind offene Tagestreffpunkte für Jung und Alt, in denen sich Menschen aller Generationen begegnen und gegenseitig unterstützen. Das Miteinander ist dabei geprägt von freiwilligem Engagement und der Hilfe zur Selbsthilfe. Vielfältige Serviceangebote und gemeinsame Aktivitäten runden das Angebot ab. Die Mehrgenerationenhäuser orientieren sich dabei am örtlichen Bedarf und verbinden und ergänzen vorhandene Angebote für Jung und Alt. Die Angebotspalette ist daher sehr unterschiedlich und vielfältig. Sie reicht von „A" wie Aktion Leselust bis „Z" wie Zaubern. Mehrgenerationenhäuser sind aber auch Wegweiser zu Angeboten anderer Institutionen.

Das Land Niedersachsen fördert Mehrgenerationenhäuser nach der Richtlinie „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens (RL Mehrgenerationen)“. Die Förderung beträgt bei Mehrgenerationenhäusern, die im „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ (ab 2021: „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“) aufgenommen sind, bis zu 5.000 EUR pro Jahr, bei allen übrigen, sofern sie u.a. die inhaltlichen Schwerpunkte und Querschnittsziele nach dem Bundesprogramm erfüllen, bis zu 6.000 EUR pro Jahr.

Das „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ bzw. das „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ sieht eine Förderung von Mehrgenerationenhäusern von bis zu 40.000 EUR aus Bundesmitteln vor, wenn eine kommunale Kofinanzierung von 10.000 EUR erfolgt. Das Land Niedersachsen beteiligt sich mit der Förderung der Mehrgenerationenhäuser an dieser Kofinanzierung.

Inhaltlich hat das Bundesprogramm zwei Schwerpunkte:
- Gestaltung des demografischen Wandels (obligatorisch) und
- Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte (fakultativ).

Nähere Informationen zu dem (neuen) Bundesprogramm erhalten Sie unter folgendem Link: http://www.mehrgenerationenhaeuser.de/.

Antrags- und Bewilligungsbehörde für die Förderung nach der niedersächsischen „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens (RL Mehrgenerationen)“ ist das

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie,
Landesjugendamt FB 1,
Teamleitung 2 JH 4,
Schiffgraben 30-32, 30175 Hannover,
Tel.: (0511) 89701-0,
Teammailpostfach: Familienfoerderung-Stiftungsbuero@ls.niedersachsen.de,
Ansprechpartnerin ist Frau Fiedeldei, Tel.: 0511/89701-337, Fax: 0511/89701-330,
E-Mail: carolin.fiedeldei@ls.niedersachsen.de.


Senioren und Kleinkind

Foto: Älterer Mann, ältere Frau und ein kleines Kind.

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