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Psychische Belastung am Arbeitsplatz

Der Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Arbeit und die Umsetzung erforderlicher Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz ist nach wie vor ein ernstzunehmendes und dringliches Anliegen.

Stand in der Vergangenheit schwerpunktmäßig der Schutz vor körperlichen Schäden im Vordergrund, so zeichnet sich heute an vielen Arbeitsplätzen zunehmend die Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit psychischen Belastungsfaktoren und ihren Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten ab. Steigende Komplexität der Aufgaben, zunehmende Entgrenzung von Arbeitsplatz und Arbeitszeit, Veränderungen in den sozialen und wirtschaftlichen Strukturen in Gesellschaft und Arbeitswelt fordern verstärkt neue Fähigkeiten zur Gestaltung und Handhabung von tätigkeitsbezogenen Bedingungen heraus.

Seit jeher gilt der Grundsatz, dass nicht der Mensch der Arbeit anzupassen ist, sondern die Arbeit an die menschlichen Fähigkeiten. Gut gelungene Abstimmungsprozesse fördern die Arbeit und die Beschäftigten in ihrer Entwicklung, ihrem Wohlbefinden und ihrer Gesundheit. Fehlt es dagegen an Möglichkeiten eines angemessenen Umganges mit den aus der Tätigkeit heraus erwachsenen Anforderungen, so ist mit verschiedenartigen körperlichen und psychischen Reaktionen und möglicherweise mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen zu rechnen. Dabei ist neben objektiven Kriterien der Tätigkeitsgestaltung auch die subjektive Belastungswahrnehmung der Beschäftigten bedeutsam. Werden zu viele Aspekte der Tätigkeit als unangenehm und überfordernd erlebt, fördern sie eher Störungen des körperlichen und psychischen Wohlbefindens. Umgekehrt stärken angenehme und willkommene Ereignisse die Motivation und die Widerstandskraft der Betroffenen.

Ziel des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit ist es, einerseits die objektiven Bedingungen der Tätigkeit (Belastungen) den Fähigkeiten der Beschäftigten anzupassen und anderseits ihre Bewältigungsfähigkeiten (Ressourcen) zu stärken. Nur ein ausgeglichenes Verhältnis von Belastungen und Ressourcen sichert dauerhaft den Erhalt der Gesundheit.

Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie legen die Staatlichen Arbeitsschutzbehörden gemeinsam mit den Unfallversicherungsträgern besonderes Gewicht auf die Beratung und Unterstützung von Unternehmen beim Thema "Psychische Belastung am Arbeitsplatz". Näheres hierzu finden Sie bei der Gemeinsamen Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA).


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