Öffentlicher Gesundheitsdienst
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (kurz: ÖGD) kümmert sich um die Gesundheit und den Gesundheitsschutz der gesamten Bevölkerung. Er besteht aus Einrichtungen auf kommunaler Ebene sowie aus Einrichtungen auf Länder- bzw. Bundesebene und bildet damit eine wichtige Säule im deutschen Gesundheitssystem. Zum Niedersächsischen ÖGD gehören das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, das Landesgesundheitsamt sowie die kommunalen Fachbereiche Gesundheit (Gesundheitsämter). In Niedersachsen gibt es insgesamt 44 kommunale Gesundheitsfachbereiche – verteilt auf die 37 Landkreise und 8 kreisfreien Städte, sodass für jede Bürgerin und jeden Bürger ein Gesundheitsfachbereich in erreichbarer Nähe des Wohnortes zur Verfügung steht.
Die Gesundheitsfachbereiche beschäftigen sich mit diversen Themen zum Schutz der Gesundheit und der Bevölkerung.
Zur Erfüllung dieser vielfältigen Tätigkeiten gibt es sehr unterschiedliche Berufsgruppen, die im ÖGD vertreten sind. Hierzu gehören neben den Fachärztinnen und Fachärzten auch Gesundheitswissenschaftlerinnen und Gesundheitswissenschaftler, Psychologinnen und Psychologen, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler, Gesundheitsingenieurinnen und Gesundheitsingenieure, Hygienekontrollierende, Pflegefachkräfte, medizinische Fachangestellte, sozialmedizinische Fachangestellte, Hebammen sowie Verwaltungspersonal.
Der ÖGD arbeitet eng mit anderen Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen, wie auch im behördlichen Wesen (z.B. Jugendamt, Ordnungsamt, Veterinäramt) zusammen.
Der ÖGD ist für viele Menschen oft unsichtbar – und doch spielt er eine zentrale Rolle im Alltag. Anders als die ambulante und die stationäre medizinische Versorgung, die auf einzelne Patientinnen und Patienten ausgerichtet ist (Individualmedizin), arbeitet der ÖGD bevölkerungsbezogen. Das heißt: Er hat die Gesundheit der gesamten Bevölkerung vor Augen. Ob im Kindesalter (z.B. bei Schuleingangsuntersuchungen), im Jugendalter (z.B. bei Impfberatungen), im Erwachsenalter (z.B. mit Angeboten des Sozialpsychiatrischen Dienstes) oder im Alter (z.B. durch Hygienekontrollen in Pflegeheimen) – der ÖGD begleitet Menschen im Alltag und durch alle Lebensphasen.
Der ÖGD ist da - und er ist nah.
- Krankenhäusern
- Einrichtungen für ambulantes Operieren
- Vorsorge - oder Rehabilitationseinrichtungen
- Dialyseeinrichtungen (in Kliniken, Praxen)
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen (ambulant und stationär, d. h. Kliniken, Klinikabteilungen., Geburtshäuser etc.)
- Sonstige vergleichbare Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen
- Rettungsdienste und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes
- Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte
- Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen
- Heime o Ferienlager
- Obdachlosenunterkünfte
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
- Sonstige Massenunterkünfte
- Justizvollzugsanstalten
- Sozialpsychiatrischer Dienst: Wir stehen Menschen zur Seite, die unter seelischen Belastungen und Krankheiten leiden und ebenso betroffenen Angehörigen
- sozialer Dienst (incl. Schwangerenkonfliktberatung): Wir beraten bei Schwangerschaft und ebenso bei Schwangerenkonflikten
- Beratung zu sexuell übertragbaren Krankheiten (STI-Beratung): Wir informieren und beraten zu sexuell übertragbaren Krankheiten, wie etwa HIV oder HPV und bieten bei Bedarf Testungen an
- Suchtberatung: Wir beraten Menschen mit Suchtproblemen sowie deren Angehörige
- Impfberatung: Wir beraten zu Impfungen und führen u.a. Reiseimpfungen durch
Wir bieten gesundheitsförderliche und präventive Angebote an und klären z.B. über Gesundheitsgefährdungen und gesundheitsfördernde Verhaltensweisen auf
- Schuleingangsuntersuchungen: Wir untersuchen Kinder vor der Einschulung
- Zahnärztliche Untersuchungen nach § 21 SGB V sowie die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe: Wir gehen in Kindergärten und Schulen, um dort die Zähne der Kinder zu untersuchen und ihnen Kenntnisse zur Erhaltung der Zahngesundheit zu vermitteln
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - oberste Landesbehörde |
Niedersächsisches Landesgesundheitsamt - nachgeordnete Behörde des Ministeriums |
Gesundheitsämter - kommunale nachgeordnete Behörden (44) |
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Als oberste Landesbehörde gestaltet das Ministerium die Sozialpolitik und steuert die Sozialleistungen des Landes als überörtlicher Sozialhilfeträger.
Im Gesundheitsbereich trifft das Ministerium mit dem Landesgesundheitsamt Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Krankheiten. Zusammen mit dem Bund und den Kommunen ist es für die Krankenhausförderung zuständig. Zum Geschäftsbereich gehören weiterhin Maßregelvollzugseinrichtungen mit dem Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen. Für berufsrechtliche Angelegenheiten ist das Ministerium oberste Aufsichtsbehörde.
Die Abteilungen 1 (Soziales, Pflege und Psychiatrie) und 4 (Gesundheit und Prävention) im Ministerium kümmern sich um gesundheitsrelevante Themen. Hierzu gehören folgende Referate, die sich um die Umsetzung der Themen bemühen:
Abteilung 1
Inklusion für Menschen mit Behinderungen
Psychiatrie
Pflege, Heimaufsicht
Abteilung 4
Infektionsschutz und öffentlicher Gesundheitsdienst
Gesundheitsförderung, Humangenetik, Arzneimittel, Medizinprodukte
Ambulante medizinische Versorgung nach SGB V, gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung
Krankenhäuser
Heilberufe, Medizinischer Zivil- und Bevölkerungsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz
Die Aufgaben des NLGA sind:
- Durchführung von mikrobiologischen, umweltmedizinischen und wasserhygienischen Untersuchungen einschließlich krankenhaushygienischer Analysen.
- Bündelung und Auswertung von Daten z. B. zur Verbreitung von Infektionskrankheiten, zur Trinkwasserqualität oder zu Schuleingangsuntersuchungen.
- Konzeption und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Berufsgruppen des Gesundheitswesens.
- Beratung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (z.B. kommunale Gesundheitsämter, politische Institutionen) und medizinischer Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser) sowie Berufsgruppen des Gesundheitswesens.
- Information der Öffentlichkeit und der Fachöffentlichkeit durch Merkblätter, Berichte und die Internetseite www.nlga.niedersachsen.de4
Das NLGA ist Anlaufstelle für die Gesundheitsämter und bietet eine große Bandbreite an Fortbildungen für Fachpersonal an.
Das NLGA informiert die Bürgerinnen und Bürger über Themen wie Badegewässerhygiene, Trinkwasserhygiene, Häufigkeit von Krebserkrankungen, Wissen zu Krankheiten und Krankheitserregern, saisonale Gesundheitsthemen, Schutzimpfungen und es gibt ein Umfrage-Panel, das für Umfragen zur Gesundheit der Bevölkerung in Niedersachsen genutzt wird.
Die 44 kommunalen Gesundheitsämter in Niedersachsen sind nah dran an der Bevölkerung in Niedersachsen. Sie sind für die Bevölkerung vor Ort zuständig und behandeln die Themen, die unter „Was wir tun“ aufgeführt sind. Dadurch dass Niedersachsen ein sogenanntes Flächenland ist, und die Bevölkerung demnach sehr unterschiedlich dicht ist, braucht Niedersachsen ausreichend viele Gesundheitsämter um die Nähe zu den Menschen vor Ort zu gewährleisten und lokale Netzwerke zu etablieren.
Im niedersächsischen ÖGD sind fast 2300 Personen ganz unterschiedlicher Berufsgruppen tätig. Darunter sind:
- Ärztinnen und Ärzte
- Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Gesundheitswissenschaftlerinnen und Gesundheitswissenschaftler
- Psychologinnen und Psychologen
- Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter,
- Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler
- Gesundheitsingenieurinnen und Gesundheitsingenieure (Ingenieurin oder Ingenieur für Umwelt- und Hygienetechnik)
- Gesundheitsaufseherinnen und Gesundheitsaufseher, Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure
- Pflegefachkräfte
- Hygienefachkräfte
- Medizinische Fachangestellte
- Medizinisch-technische Assistentinnen und Medizinisch-technische Assistenten
- Zahnmedizinische Fachangestellte
- Sozialmedizinische Assistentinnen und sozialmedizinische Assistenten
- Hebammen
- Sonstige Beschäftigte mit medizinisch-fachlicher Ausbildung (z.B., Logopädinnen und Logopäden)
- Verwaltungspersonal
- und andere
In Niedersachsen leben etwa 8 Mio Menschen, in 37 Landkreisen und 8 kreisfreien Städten. Davon sind 18% jünger als 20 Jahre. Und 22% älter als 65 Jahre.
In den einzelnen Landkreisen und Städten sind Bevölkerungsdichte und Altersverteilung der dort lebenden Menschen sehr unterschiedlich. In Südniedersachsen (z.B. in Northeim) leben sehr viele ältere Menschen und im Westen (z.B. in der Grafschaft Bentheim) leben sehr viele junge Menschen. Nicht zuletzt aus diesem Grund unterscheiden sich die Angebote des ÖGD je nach Region.
Einwohnerzahl Niedersachsen = 8.004.489 (Stand 31.12.2024) 1
In Niedersachsen leben etwa 8 Mio Menschen, in 37 Landkreisen und 8 kreisfreien Städten. Davon sind 18% jünger als 20 Jahre. Und 22% älter als 65 Jahre.
In den einzelnen Landkreisen und Städten sind Bevölkerungsdichte und Altersverteilung der dort lebenden Menschen sehr unterschiedlich. In Südniedersachsen (z.B. in Northeim) leben sehr viele ältere Menschen und im Westen (z.B. in der Grafschaft Bentheim) leben sehr viele junge Menschen. Nicht zuletzt aus diesem Grund unterscheiden sich die Angebote des ÖGD je nach Region.
Einwohnerzahl Niedersachsen = 8.004.489 (Stand 31.12.2024)
Daten zur Altersverteilung in Niedersachsen