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Heim-Gesetz und Heim-Aufsicht

Manche Menschen können nicht mehr zu Hause leben.




Dann kommen sie in ein Heim.

Dort schützt sie das Heim-Gesetz.

Außerdem kümmert sich eine Behörde um diese Menschen.

Diese Behörde heißt Heim-Aufsicht.

Für wen ist das Heim-Gesetz da?

Das Heim-Gesetz ist für diese Menschen da:


  • Menschen in Alten-Heimen und Pflege-Heimen.

  • Menschen in Einrichtungen der Behinderten-Hilfe.

  • Menschen in einer Pflege-Einrichtung.


Manchmal werden Menschen zu Hause betreut.


Für sie gilt das Heim-Gesetz auch.


Wozu ist das Heim-Gesetz da?


Menschen in Heimen müssen selber entscheiden können.


Wie gesunde Menschen zu Hause.


Kranke Menschen sind aber oft schwach.


Sie können sich schlecht wehren.


Dann gibt es eine Gefahr.


Andere bestimmen über kranke Menschen.


Das Heim-Gesetz schützt kranke Menschen.


Sie sollen frei in einem Heim leben.


Und sie sollen gut in einem Heim leben.


Was macht die Heim-Aufsicht?


Die Heim-Aufsicht kontrolliert Pfleger.


Und die Pflege-Heime.


Die Heim-Aufsicht informiert die Bewohner und Bewohnerinnen von Heimen über ihre Rechte.


Die Heim-Aufsicht informiert Bewohner und Bewohnerinnen von Wohn-Gemeinschaften.


Auch Familien oder Freunde von Kranken bekommen Informationen.


Wo kann man Fragen zu dem Thema stellen?


Sie können die Heim-Aufsicht fragen.


Sie finden einen Ansprechpartner im Rat-Haus oder beim Land-Kreis.


Wenn Sie Fragen zu Heimen für Menschen mit Behinderungen haben:


Fragen Sie das Niedersächsische Landes-Amt für Soziales Jugend und Familie.


Die Adresse ist:


Domhof 1


31134 Hildesheim


Diese Einrichtungen helfen auch weiter:


  • Das Sozial-Amt.

  • Und die zuständige Pflege-Kasse.


Den schwierigen Text zu diesem Thema finden Sie hier.






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