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Istanbul Konvention

Was ist die Istanbul Konvention?

Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ die sog. Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Menschenrechtsvertrag und wurde am 11. Mai 2011 in Istanbul beschlossen. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention, Schutz und zu rechtlichen Sanktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu ergreifen.

Die Istanbul Konvention ist am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten und steht in einer Reihe mit der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW, der UN-Behindertenrechtskonvention, der UN-Kinderrechtskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Seither gilt die Istanbul Konvention gemäß Artikel 59 Absatz 2 Grundgesetz in Deutschland im Rang eines Bundesgesetzes.

Mit der Ratifizierung am 12.10.2017 und Erteilung des innerstaatlichen Anwendungsbefehls sind auch die Bundesländer an die Istanbul Konvention gebunden. Die Istanbul Konvention verpflichtet die Länder zu umfassenden Koordinierungs- und Monitoringsprozessen.

Die in der Istanbul Konvention beschriebenen Verpflichtungen stellen sowohl eine Chance als auch eine Herausforderung für die Bundesländer dar. Die insgesamt 81 Artikel der Istanbul Konvention betreffen folgende Themenschwerpunkte:

  • Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt,
  • Opferschutz sowie die
  • Bestrafung der gewalttätigen Person.

Allgemeine Ziele der Istanbul Konvention sind u.a.

  • Betroffene vor Gewalt schützen,
  • niedrigschwelligen Zugang zur Schutz und Hilfe gewähren,
  • einen Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau leisten,
  • Konzepte zur Beseitigung von Schutzlücken entwickeln,
  • mit umfassenden politischen sowie strukturellen Maßnahmen den Rahmen für die Gewährleistung von Schutz und Unterstützung der Betroffenen sowie der Strafverfolgung der Täter und Täterinnen schaffen (Artikel 1).

Auch Niedersachsen ist in seinen Kompetenzbereichen direkt zur Umsetzung und Anwendung der Istanbul Konvention verpflichtet. Ziel muss es sein, die weitere Umsetzung der in der Istanbul Konvention definierten Rechte und Anforderungen zu begleiten. Dazu müssen - auch auf Landesebene - alle Akteurinnen und Akteure zusammenwirken.


Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat von 2019 bis 2022 zur Umsetzung Istanbul Konvention in Niedersachsen folgende Modellprojekte gefördert:

Die drei niedersächsischen Mädchenhäuser aus Hannover, Oldenburg und Osnabrück haben im Rahmen des dreijährigen Projektes „Mädchen erstarken lassen – Digitale Selbstbehauptung für Mädchen“ jeweils ein spezielles Angebot für Mädchen und junge Frauen mit und ohne Migrationsgeschichte und/oder Fluchterfahrung angeboten. An den 3 Standorten wurden Mädchen im Umgang mit den sozialen Netzwerken gestärkt (digitale Selbstbehauptung), Spracherwerb und Alltagskompetenzen vermittelt (SPEAK UP!) und spezielle Hilfe in Form von Schul-AGs für traumatisierte Mädchen zwischen 8 und 11 Jahren angeboten (Trauma-sensible Mädchenpädagogik für Mädchen und junge Frauen). Weitere Informationen zum Abschlussbericht des Modellprojektes unter: https://www.maedchenhaeuser-niedersachsen.de/ (Laufzeit 01.03.2019 bis 28.02.2022)

Das Männerbüro Hannover e.V. hat im Rahmen der dreijährigen Projektphase zur Stärkung der Täterarbeit im Bereich der häuslichen Gewalt die in Niedersachsen bestehende Täterarbeit analysiert sowie durch nachhaltige Vernetzung der Täterarbeitseinrichtungen einheitliche Strukturen aufgebaut und gestärkt. Nun liegen die Ergebnisse der Bestandsaufnahme des Modellprojektes vor und können unter https://www.maennerbuero-hannover.de/ runtergeladen werden (Laufzeit 01.04.2019 bis 31.10.2022).

Die Koordinierungsstelle der Frauen- und Mädchenberatungsstellen gegen (sexualisierte) Gewalt - ebenfalls ein vom Nds. Sozialministerium finanziertes Modellprojekt- hat im Auftrag des Nds. Sozialministerium eine Bestandsaufnahme des Angebotes und der Versorgung der Beratungsstellen vorgenommen. Weitere Informationen zur Bestandsaufnahme unter: https://lks-niedersachsen.de/ (Laufzeit: 01.09.2019 bis 31.08.2022).

Außerdem hat die Koordinierungsstelle der Frauen- und Mädchenberatungsstellen gegen (sexualisierter) Gewalt am 21.05.2021 eine Flyer-Reihe zu unterschiedlichen Gewaltformen in leichter Sprache herausgebracht.
Folgende Gewaltformen werden in leichter Sprache erklärt:
Sexualisierte Gewalt, Psychische Gewalt, Körperliche Gewalt und Mobbing.
Die Informationsmaterialien zu den unterschiedlichen Gewaltthematiken werden für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung in Niedersachsen zur Verfügung gestellt. Mit Hilfe von Bildern und einfacher Schrift werden die Gewaltformen ausführlich dargestellt.
Ziel dieser Flyer-Reihe ist es, eine Aufmerksamkeit und Sensibilisierung für das Thema zu schaffen und betroffenen Frauen und Mädchen mit Behinderungen und deren Unterstützenden in Niedersachsen eine erste Orientierung zu bieten.

Die Flyer-Reihe steht zum Download in der rechten Spalte und zur kostenfreien Bestellung über die
Koordinierungsstelle der Frauen- und Mädchenberatung unter https://lks-niedersachsen.de/material/ zur Verfügung.
Kontakt:
Koordinierungsstelle der Frauen- und Mädchenberatungsstellen gegen Gewalt
Fössestraße 77A | 30451 Hannover
0511 21 33 91 92
kontakt@lks-niedersachsen.de


Der Landesaktionsplan III zur Bekämpfung häuslicher Gewalt wurde vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der Istanbul Konvention im Zeitraum von März 2019 bis Juli 2020 evaluiert. Die Evaluation wurde von Zoom – Sozialforschung und Beratung GmbH in Kooperation mit dem Landespräventionsrat Niedersachsen durchgeführt und durch das Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung veranlasst und gefördert.

Auf Grundlage der Evaluationsergebnisse wird der Landesaktionsplan III in Kooperation mit den am Prozess beteiligten Ministerien (Nds. Innenministerium, Nds. Kultusministerium, Nds. Justizministerium) im Lichte der Istanbul Konvention nun fortgeschrieben.

Weitere Informationen zu den Ergebnissen der Evaluation finden Sie unter: http://prospektive-entwicklungen.de/evaluation-landesaktionsplan-iii-zur-bekaempfung-von-haeuslicher-gewalt-in-paarbeziehungen-niedersachsen


Derzeit laufende Projekte des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Niedersachsen

Das Netzwerk ProBeweis „Verfahrensunabhängige Beweissicherung“ gehört zur Umsetzung der Istanbul Konvention. In Niedersachsen ist seit 2012 ein Projekt zur anonymen Spurensicherung etabliert. Das Projekt „Netzwerk ProBeweis“ wird seit 2012 vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung gefördert. Von Gewalt betroffene Frauen haben die Möglichkeit, anonym, kostenlos, 24 Stunden am Tag an 7 Tagen der Woche und vertraulich Spuren sichern zu lassen, um ggf. später Anzeige gegen ihren Peiniger erstatten zu können. Dies ist an 40 Untersuchungsstellen in Kliniken, die eine Unfallchirurgische Ambulanz und eine Gynäkologie vorhalten, in Niedersachsen möglich. Weitere Informationen unter: www.probeweis.de


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