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Istanbul-Konvention
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt
Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der am 11. Mai 2011 in Istanbul unterzeichnet wurde und stellt das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Europa dar. Sie ist am 01. Februar 2018 mit dem Rang eines Bundesgesetzes in Deutschland in Kraft getreten und definiert Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung und Ausdruck der strukturellen Ungleichstellung von Frauen und Männern.
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, Gewalt gegen Frauen zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen, Diskriminierung von Frauen zu verhindern und die Rechte von Frauen zu stärken. Besondere thematische Schwerpunkte der Istanbul-Konvention liegen auf der Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, dem Opferschutz sowie der strafrechtlichen Verfolgung von Tätern und Täterinnen. Übergeordnetes Ziel ist die Stärkung der Gleichstellung von Frau und Mann und das Beseitigen von struktureller, geschlechtsspezifischer Diskriminierung.
Auch das Land Niedersachsen ist in seinen Kompetenzbereichen direkt zur Umsetzung und Anwendung der Istanbul-Konvention verpflichtet. Ziel muss es sein, die weitere Umsetzung der in der Istanbul-Konvention definierten Rechte und Anforderungen zu begleiten. Dazu müssen - auch auf Landesebene - alle Akteurinnen und Akteure zusammenwirken.
Im März 2024 wurde der „Niedersächsische Aktionsplan gegen Häusliche Gewalt und zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsbezogener Gewalt“ vorgestellt. Dieser hat seinen thematischen Schwerpunkt auf Gewaltprävention, Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen, Strafverfolgung sowie die koordinierte Zusammenarbeit auf allen staatlichen und nicht-staatlichen Ebenen. Er enthält einen Maßnahmenkatalog, der u.a. Gefahrenabwehr und Krisenintervention, Strafverfolgung, Opferschutz, Prävention und Bildung sowie der Förderung lokaler Handlungskompetenzen und Vernetzungsstrukturen thematisiert.
Die Niedersächsische Landesregierung hat gem. Art. 10 eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung eingerichtet. Die Koordinierungsstelle ist unter den folgenden Kontaktdaten zu erreichen:
Leitung der Koordinierungsstelle: Yvonne Stolze, Tel.: 0511 120-2993
Sachbearbeitung:
- Sylvia Kestner, Tel.: 0511 120-2957
- Rabea Anders, Tel.: 0511 120-2983
E-Mail: ik-koordinierungsstelle@ms.niedersachsen.de
Die Umsetzung der Istanbul-Konvention wird durch eine Gruppe von Expertinnen und Experten für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (GREVIO) überwacht. Deutschland hat im Jahr 2020 seinen ersten Bericht dazu veröffentlicht, der von GREVIO beurteilt wurde.

