Versorgung psychisch kranker Menschen in Niedersachsen
Psychiatrische Erkrankung ist Teil der menschlichen Existenz und kann jeden treffen. Eine bedarfsgerechte Versorgung psychisch kranker Mitbürger ist dem Land Niedersachsen ein besonderes Anliegen. Eine solche Versorgung soll patientenorientiert sein, die betroffenen Menschen befähigen ein selbstbestimmtes Leben mit der Erkrankung zu führen, sowie sektorenübergreifend, koordiniert und gemeindenah erfolgen.
In den Gemeinden stehen für die Versorgung und Beratung psychisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen eine Reihe von Einrichtungen zur Verfügung:
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Die ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen wird übernommen von niedergelassenen Hausärzten, Ärzten für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Psychotherapeuten und den psychiatrischen Institutsambulanzen. Zusätzlich gibt es verschiedentlich aufsuchende Angebote, u. a. auch durch Ambulante Psychiatrische Pflege.
Zur Regulierung der psychiatrischen Versorgung verfügt das Land Niedersachsen über folgende Instrumente (s. rechts).