
Jugendarbeit
Jugendarbeit gem.§ 11 SGB VIII ist ein eigenständiger Teil der Kinder- und Jugendhilfe. Neben Elternhaus, Kindergarten, Schule und beruflicher Ausbildung ist sie ein wichtiger, ergänzender Bildungsbereich in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen.
Jugendarbeit wendet sich grundsätzlich an alle Kinder und Jugendlichen unter 27 Jahren und soll einer positiven Persönlichkeitsentwicklung beitragten.
Jugendarbeit soll an den Interessen und Bedürfnissen junger Menschen anknüpfen und sie direkt erreichen. Jugendliche sollen die Angebote der Jugendarbeit freiwillig wahrnehmen. Dabei können sie sich aktiv einbringen und mitgestalten. Jugendliche werden durch die Jugendarbeit zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement angeregt.
Schwerpunkt in der Förderung der Jugendarbeit durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ist die Unterstützung der ehrenamtlichen Jungendverbandsarbeit. Das Ministerium unterstützt im Rahmen des Niedersächsischen Jugendförderungsgesetzes (JFG) die Strukturen der ehrenamtlichen Jugendverbände, indem es
- die Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern und die Ausstellung der Jugendleitercard (JULEICA),
- Personalkostenzuschüsse für Jugendbildungsreferentinnen und -referenten und Verwaltungskostenzuschüsse für anerkannte Träger der Jugendarbeit,
- die Geschäftsstelle des Landesjugendrings und
- Bildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit
- internationale Jugendbegegnungen und Investitionen in Jugendherbergen, Jugendfreizeitstätten und verbandliche Bildungsstätten
Mit dem Programm „4Generation - Vielfalt – Beteiligung –Engagement in der Jugendarbeit“ wird das ehrenamtliche Engagement junger Menschen weiter ausgebaut und löst das Vorgängerprogramm "Generation³" ab. Das Programm ermöglicht weiterhin die Durchführung von Projekten in diesen drei Themenschwerpunkten. Jugendliche Ehrenamtliche und ihre Gruppen sollen neue Arbeitsansätze konzipieren, erproben und umsetzen und dazu beitragen, die Jugendarbeit zukunftsgerecht weiterzuentwickeln.
Das Programm hat eine Laufzeit bis 31.12.2025. Weitere Auskünfte unter www.4generation.de.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie -
Postfach 203
30002 Hannover
Tel.: 0511/89701-341 Herr Kluck
E-mail: Philipp.Kluck@ls.niedersachsen.de .
und
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Referat 306
Postfach 141
30001 Hannover
Tel.: 0511 / 120-2957 Frau Schwarzer
E-Mail: Lisa.Schwarzer@ms.niedersachsen.de
Tel.: 0511 / 120-2953 Frau Petzold
E-Mail: Birgit.Petzold@ms.niedersachsen.de
Tel.: 0511 / 120-2958 Frau Wartenberg
E-Mail: Annika.Wartenberg@ms.niedersachsen.de

Foto: Ein Break-Dancer
Downloads
Niedersächsisches Jugendförderungsgesetz
(PDF, 0,04 MB)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der internationalen Jugendarbeit
(PDF, 0,09 MB)
Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (Artikel 1)
(PDF, 0,30 MB)
Verordnung über die Förderung von anerkannten Trägern der Jugendarbeit
(PDF, 0,05 MB)
Runderlass zur Ausstellung der bundeseinheitlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter in Niedersachsen (Juleica)
(PDF, 0,05 MB)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Programms 4Generation - Vielfalt - Beteiligung - Engagement in der Jugendarbeit (Richtlinie 4Generation)
(PDF, 0,07 MB)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bildungsveranstaltungen und Verdienstausfall in der Jugendarbeit
(PDF, 0,05 MB)
Änderungserlass zur zweijährigen RL-Verlängerung über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen
(PDF, 0,01 MB)
Mustervereinbarung Jugendarbeit Jugendsozialarbeit zu § 8a und § 72a SGB VIII
(PDF, 3,47 MB)
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