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Inklusion in Niedersachsen

Menschen mit Behinderungen dürfen überall dabei sein.

Und Menschen mit Behinderungen können überall mitmachen.

Menschen mit und ohne Behinderungen haben nämlich die gleichen Rechte.

Das nennt man Inklusion.

Inklusion ist ein Menschen-Recht.

Zu Inklusion gibt es ein Gesetz von den Vereinten Nationen.

Das Gesetz von den Vereinten Nationen heißt:

Behindertenrechts·konvention.

Die Abkürzung dafür ist UN-BRK.


Das Land Niedersachsen hat überlegt.

Was kann Niedersachsen für Menschen mit Behinderungen
verbessern?


Und Niedersachsen hat einen Aktionsplan gemacht.

Der Aktionsplan ist wie ein Heft mit Aufgaben.

Im Aktionsplan von Niedersachsen steht:

· Was wollen wir erreichen?

· Welche Aufgaben müssen wir lösen?

· Wie wollen wir das schaffen?

Es gibt jetzt schon 4 Aktionspläne:

· Aktionsplan 4

· Aktionsplan 3

· Aktionsplan 2

· Aktionsplan 1

Aktuell gilt der Aktionsplan 4.

Die Aufgaben von den anderen Aktionsplänen hat Niedersachsen schon gemacht.

Sie möchten die Aufgaben in dem Aktionsplan sehen?

Dann klicken Sie auf das Bild.

Den originalen Text finden Sie hier.

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Referat 102 – Geschäftsstelle Aktionsplan Inklusion
Postfach 1 41
30001 Hannover

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