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Rechtliches

Das Recht auf Unversehrtheit ist ein Menschenrecht. Genitalverstümmelung ist ein fundamentaler Eingriff in die körperliche Integrität von Mädchen und Frauen mit gleichzeitig oft tiefgreifenden psychischen Folgen. Es steht also außer Frage, dass es sich hierbei um eine Menschenrechtsverletzung handelt.

Gerade in Bezug auf Frauen wird das Menschenrecht auf Unversehrtheit leider immer wieder in Frage gestellt. Frauen sind allein aufgrund ihres Geschlechts immer wieder gewaltsamen Übergriffen ausgesetzt und werden dabei an Körper und Seele verletzt.

Europarecht:

Darum hat der Europarat das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" verabschiedet, das jede Form der Gewalt gegen Frauen verurteilt (sog. Istanbul-Konvention). Dabei wird der Begriff Gewalt weit gefasst und als eine Menschenrechtsverletzung sowie eine Form der Diskriminierung der Frau definiert, die alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt umfasst, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen. Die Verstümmelung des weiblichen Genitals ist eine extreme Form von Gewalt und vom Wortlaut der Istanbul-Konvention umfasst. Deutschland ist diesem Übereinkommen am 12.10.2017 beigetreten.

Strafrecht in Deutschland:

Weibliche Genitalverstümmelung ist in Deutschland nach § 226a StGB strafbar.


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