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Antrag bei Verdienstausfall wegen Schul- und Kitaschließungen

Unterstützung für Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und -nehmer, Selbstständige


Arbeitgeber und Selbstständige können nach §56 Abs. 1a eine Entschädigung für Verdienstausfälle online beantragen. Der Antrag gilt für Verdienstausfälle, die Ihnen oder Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wegen einer behördlich angeordneten Schul- oder Kitaschließung entstanden sind.

Wie läuft die Antragstellung ab?

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten die Entschädigung von ihren Arbeitgebern als Lohnfortzahlung.
  • Arbeitgeber können sich die Entschädigung anschließend über den Antrag erstatten lassen. Sie können Anträge für mehrere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeinsam stellen.
  • Selbstständige und Heimarbeiterinnen und -arbeiter können den Antrag selbst stellen.
  • Sie können für die Antragstellung entweder den Online-Antrag nutzen oder den Antrag als PDF herunterladen und per Hand ausfüllen.

Welche Behörde ist für meinen Antrag zuständig?

Für Ihre Entschädigung ist das Bundesland zuständig, in dem die geschlossene Schule oder Betreuungseinrichtung des Kindes liegt. Gibt es innerhalb des Bundeslandes mehrere zuständige Stellen, ist der Ort der Betriebsstätte/des Unternehmenssitzes maßgeblich.

Sollte sich die geschlossene Betreuungseinrichtung in einem anderen Bundesland befinden, als die Betriebsstätte/der Unternehmenssitz, gehen die Anträge an die für den Ort der geschlossenen Betreuungseinrichtung zuständige Stelle.

Wohin schicke ich meinen Antrag?

Die Bearbeitung übernimmt die zuständige Behörde in Ihrem Bundesland. Der Online-Antrag übermittelt Ihren Antrag elektronisch an die zuständige Behörde.

Wie wird mein Antrag bearbeitet?

Sobald der Antrag eingegangen ist, übersendet Ihnen die zuständige Behörde eine Eingangsbestätigung, prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, falls Angaben oder Nachweise fehlen.

Bitte beachten Sie: Vollständige Anträge können schneller bearbeitet werden. Sobald die Behörde Ihren Anspruch beurteilt hat, erhalten Sie einen Bescheid per Post. Sollten Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, erhalten Sie die Zahlung auf Ihr angegebenes Bankkonto.

Alle weiteren Informationen zur Antragstellung und zum Entschädigungsverfahren finden Sie hier.

Foto: Mehrere lachende Kinder sitzen auf einer Bank.

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