Zuständige Behörden in Niedersachsen
Als oberste Landesgesundheitsbehörde obliegt dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung u.a. die Fachaufsicht über die für die Arzneimittelüberwachung zuständigen nachgeordneten Behörden.
- Die zuständigen Behörden für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln sind die zentralen Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg. Diese überprüfen in ihrem Zuständigkeitsbereich die Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften und erteilen die nach AMG erforderlichen Erlaubnisse.
- Die Überwachung der Apotheken erfolgt durch die Apothekerkammer Niedersachsen, Abteilung Apothekenaufsicht.
- Für die Überwachung des Einzelhandels mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.