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Arzneimittelsicherheit

Zweck der behördlichen Arzneimittelüberwachung ist es, im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel zu sorgen.

Arzneimittel werden multinational produziert und vermarktet. Besteht der Verdacht eines Qualitätsmangels bei einem Arzneimittel, informiert die zuständige Landesbehörde die anderen Länderbehörden und die Bundesoberbehörden. Die Bundesoberbehörden informieren, im Rahmen eines europaweiten Schnellwarnsystems (Rapid-Alert-System), die Behörden anderer EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten.

Wenn Sie sich über die Entwicklung, Zulassung, Überwachung von Arzneimitteln oder über aktuelle Arzneimittelrisiken und Schwerpunktthemen informieren möchten, bietet die Homepage des BfArM einen Überblick.

Auch Sie sind gefragt, wenn es um die Sicherheit von Arzneimitteln geht, in dem Sie dem BfArM unerwünschte Wirkungen von Arzneimitten und Impfstoffen melden. Dadurch können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über Arzneimittel / Impfstoffe zur Verfügung stehen und deren Anwendung sicherer werden kann.

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