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Reisen mit Arzneimitteln/Betäubungsmitteln

Sowohl die Einfuhr von Arzneimitteln nach Deutschland als auch die Mitnahme von Arzneimitteln auf Reisen, insbesondere von Arzneimitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, unterliegen besonderen gesetzlichen Vorschriften.

Bei Fragen zur Einfuhr von Arzneimitteln nach Deutschland wenden Sie sich bitte an die zentralen Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg.

Vor Reiseantritt sollten Sie sich über die Bestimmungen zur Mitnahme von Arzneimitteln des jeweiligen Einreiselandes informieren (Informationen der jeweiligen Botschaft oder des Auswärtigen Amtes).

Für die Mitnahme von Arzneimitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, benötigen Sie eine Bescheinigung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Auf der Internetseite des BfArM – Bundesopiumstelle finden Sie die Formulare für Reisen mit Betäubungsmitteln in Staaten des Schengener Abkommens und in andere Länder sowie weitere Informationen. Die Bescheinigung ist von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt auszufüllen und vom zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt zu beglaubigen.

Unabhängig davon sollten Sie vor einer Reise auch Ihren Impfschutz überprüfen und nötigenfalls Impfungen nachholen. Die Risiken, sich mit Krankheiten anzustecken sind je nach Land unterschiedlich aber auch von der Art der Reise abhängig. So ist beispielsweise für manche Länder vorgeschrieben, dass man einen Impfschutz gegen Gelbfieber vorweisen muss. Informationen, wo Sie sich gegen Gelbfieber impfen lassen können, finden Sie auf der Seite zu Gelbfieberimpfstellen. In diesen Einrichtungen wird dann auch Sachverstand zur Reisemedizin vorgehalten.

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