Landarztquote in Niedersachsen - Bewerbungsstart ab 2026 bereits am 01. Januar
Niedersachsen reserviert jährlich 60 Studienplätze der Humanmedizin für Studierende, die sich für eine Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt im ländlichen Raum entscheiden.
Die 60 Studienplätze verteilen sich dabei wie folgt:
- Jeweils 15 zum Winter- und Sommersemester in Göttingen, sowie
- 18 in Hannover und 12 in Oldenburg zum Wintersemester.
Mit der Umsetzung des „Gesetzes zur Verbesserung der flächendeckenden Versorgung in Niedersachsen“ hat die Landesregierung im Jahr 2023 die entsprechenden Weichen gestellt, um künftig mehr motivierte Ärztinnen und Ärzte für die Arbeit in ländlichen Regionen zu gewinnen.
Bewerbungen sind ab 2026 jeweils in der Zeit vom 01.- 31. Januar eines Jahres möglich. Interessierte können sich jederzeit auf der Internetseite des Niedersächsischen Zweckverbands zur Approbationserteilung (NiZzA) www.nizza.niedersachsen über das Verfahren informieren.
Dabei entscheidet nicht allein die Abiturnote über die Studienplatzvergabe. In der ersten Stufe des Auswahlverfahrens werden drei Kriterien berücksichtigt:
- Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur) mit einer Gewichtung von 30 Prozent,
- Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) mit einer Gewichtung von 30 Prozent,
- Zeiten einer einschlägigen Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder praktischen Tätigkeit (max. 48 Monate) mit einer Gewichtung von 40 Prozent.
Nachdem die Bewerberinnen und Bewerber bis zum 31. Januar einen digitalen Antrag beim NiZzA eingereicht haben, schließt sich ein strukturiertes Auswahlverfahren an, das von der Ärztekammer Niedersachsen durchgeführt wird.
Im Rahmen des Auswahlgesprächs werden Situationen simuliert, deren Bewältigung Fähigkeiten erfordern, die für eine hausärztliche Tätigkeit bedeutsam sind.
Die nach dem Auswahlgespräch besten 60 Bewerberinnen und Bewerber erhalten sodann einen Studienplatz. Durch den Abschluss eines öffentlich- rechtlichen Vertrags mit dem Land Niedersachsen verpflichten sich die Bewerberinnen und Bewerber, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in Bereichen tätig zu sein, für die das Land Niedersachsen im Zusammenwirken mit der KVN einen besonderen Bedarf festgestellt hat.