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Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung für und von Menschen mit Behinderungen

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert Inklusion und Teilhabe in allen Lebensbereichen. Gleiche Chancen, umfassende Zugänglichkeit und aktive Teilhabe an der Gesellschaft sind dennoch keine Selbstverständlichkeit für Menschen mit Behinderungen. Um dies zu ändern und zur Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention auch auf lokaler Ebene beizutragen, unterstützt das Land im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung“ u. a. Projekte und Maßnahmen, die die Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen und ihre Rechte sensibilisieren.

„Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine Daueraufgabe, der wir uns gemeinsam stellen müssen“, erklärt Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi. „Daher muss all unser Tun darauf abzielen, dass Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit Menschen ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen selbstbestimmt und gleichberechtigt zusammenleben und Freizeit, Sport und Kultur erleben können. Denn Menschen mit Behinderungen gehören nicht an den Rand, sondern in die Mitte unserer Gesellschaft.“

Um den Sozialraum in Niedersachsen in diesem Sinne inklusiv zu gestalten, können neben Kommunen auch gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts (z. B. Vereine oder Verbände) für ihre Projekte und Maßnahmen eine Förderung erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine finanzielle Unterstützung von bis zu 50 000 Euro möglich. Gefördert werden u. a. Projekte und Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, zum Abbau von Barrieren, zur Partizipation sowie zur Schaffung und Verbesserung der Teilhabe- und Teilgabemöglichkeiten im Freizeit- Sport- und Kulturbereich.

Anträge können beim Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden.

Der Finanzrahmen:

Bei der Förderung handelt es sich um eine freiwillige Leistung, für die das Land im Haushaltsjahr 2024 Haushaltsmittel in Höhe von 325.000 Euro zur Verfügung stellt.

ms   Bildrechte: C. Booth / Pexels
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