Aktionsplan Inklusion: Niedersachsen zieht erste positive Bilanz
Die Landesregierung hat den ersten Zwischenbericht zum Aktionsplan Inklusion 2024-2027 veröffentlicht. Dieser dokumentiert zum Stichtag 01.09.2025 den Umsetzungsfortschritt der insgesamt 97 Maßnahmen zur Stärkung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Knapp die Hälfte der 97 Maßnahmen befindet sich aktuell in der Umsetzung, ein Viertel ist bereits umgesetzt und ein weiteres Viertel der Maßnahmen sind geplant bzw. (noch) nicht umgesetzt. Eine Maßnahme wird mangels Ressourcen nicht weiterverfolgt.
Der Aktionsplan Inklusion, der unter dem Motto „Teil Sein“ steht, bündelt Projekte von verschiedenen Ministerien aus allen Lebensbereichen von Mobilität über Bildung bis hin zur Digitalisierung. Das Land unterstreicht damit seine Rolle als Vorreiter für eine inklusive Gesellschaft. Sozialminister Dr. Andreas Philippi betont: „Dies ist ein sehr erfolgreicher Start und eine erfreuliche Bilanz. Dass bereits ein Viertel unserer Aufgaben erreicht ist, zeigt wie ernst wir den Weg hin zu einer barrierefreien Gesellschaft nehmen. Unser Ziel bleibt es, bis 2027 spürbare Verbesserungen für alle Menschen in Niedersachsen zu schaffen.“
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Annetraud Grote, begleitet die Umsetzung engmaschig und ergänzt: „Es ist entscheidend, dass wir nicht nur Pläne schmieden, sondern deren Ergebnisse auch regelmäßig überprüfen. Der Zwischenbericht gibt Auskunft darüber, welche Aktivitäten das Land Niedersachsen bereits für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unternommen hat, aber auch, was noch bis 2027 in Angriff genommen und in welchen Bereichen nachgesteuert werden muss.“
Folgende Meilensteine wurden unter anderem erreicht:
- Partizipation: Um das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Behinderungen weiter zu stärken, hat das Land den sogenannten Assistenzleistungsfonds ab 01.01.2026 für die nächsten sechs Jahre verlängert und gleichzeitig neu aufgestellt. So wurde u.a. der anspruchsberechtigte Personenkreis erweitert, wodurch nunmehr auch kommunale Behindertenbeauftragte und Mitglieder aller kommunalen Behindertenbeiräte Leistungen aus dem Fonds erhalten können.
- Mobilität: Am 10.07.2025 wurde ein Förderaufruf zur „Toilette für alle“ veröffentlicht. Gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts können seitdem einen festen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro für die Ausstattung von barrierefreien WCs mit der „Toilette für alle“ beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie beantragen.
- Gesundheit: Das Land hat die Barrierefreiheit in 63 hausärztlichen Bestandspraxen gefördert. So konnten beispielsweise höhenverstellbare Untersuchungsliegen, automatische Türen, barrierefreie WC-Anlagen, behindertengerechte Parkplätze sowie Rampen und Treppenlifte angeschafft werden.
- Digitalisierung: Mitarbeitende in den Pressestellen der obersten Landesbehörden wurden zur Barrierefreiheit in den Sozialen Medien geschult und sind für die Belange von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert.
Der vollständige Zwischenbericht ist ab sofort auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung verfügbar. Bis zum Jahr 2027 haben die Ministerien Zeit, die Maßnahmen aus dem Plan umzusetzen. Der Umsetzungsfortschritt wird alle zwölf Monate (jeweils zum Stichtag 01.09.) gemessen und in Form von barrierefreien Berichten veröffentlicht.
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erstellt am:
23.02.2026

