Zuwendungen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen für das Land Niedersachsen
Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie) beschlossen. Danach haben die obersten Landesbehörden die in ihrem Geschäftsbereich angenommenen Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 1.000 € im Einzelfall zu veröffentlichen. Die Details sind in Nr. 8 der Antikorruptionsrichtlinie geregelt.
Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen
für Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung im Jahr 2024
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Empfangende Behörde | Name des Gebers (Ort) | Bezeichnung | Art | Wert | Datum | Hinweise zur Verwendung | |
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Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Osnabrück | Hilfe für Hörgeschädigte Niedersachsen E.V. Knollstraße 96 c 49088 Osnabrück | Geldleistung Übernahme der Hallenmiete |
Spende | 1.400,00 € | 08.02.2024 | Die SchülerInnen des LBZH OS sind am 8.2.24 in die Eishalle Osnabrück gefahren. Die Hallenmiete hat die Hilfe für Hörgeschädigte e.V. übernommen und die Kosten direkt bezahlt. | |
Landesbildungszentrum für Blinde Hannover | Dirk Rossmann GmbH Isernhägener Str. 16 30938 Burgwedel | Geldleistung Spende Therapiebad |
Spende | 10.000,00 € | 20.08.2024 | ||
Summe | 11.400,00 € |
Eine Übersicht der bisherigen Sponsoringleistungen von 2014 - 2017 finden Sie in den nachfolgenden Listen.
Foto: Schriftzug "Sponsoring" und ein Paragraphenzeichen vor einem Geldschein und dem Niedersachsenwappen.