Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Neue Ladenöffnungszeiten am Jahresende: Silvester jetzt wie Heiligabend

Mit der Reform des Ladenöffnungsgesetzes im Frühsommer dieses Jahres wurden auch die Ladenöffnungszeiten für den 31.12. neu geregelt. Am Silvestertag darf nun nur noch bis
14 Uhr geöffnet und verkauft werden, wie es auch am 24.12. zulässig ist.

Sozialministerin Carola Reimann erklärt dazu: „Damit schützen wir die Beschäftigten im Handel vor ausufernder Arbeitsbelastung im Vorfeld der Silvesterfeierlichkeiten auf der Basis einer verlässlichen Rechtsgrundlage. Die neue Regelung dient aber auch im Sinne der Kundinnen und Kunden dazu, die Öffnungszeiten im Handel zu vereinheitlichen.“

Ausgenommen von der Regelung sind lediglich:

  • Apotheken
  • Tankstellen für den Verkauf von Betriebsstoffen, Ersatzteilen für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft und Waren des täglichen Kleinbedarfs
  • Verkaufsstellen auf Bahnhöfen für den Personenverkehr, auf Flughäfen und Fährhäfen für den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs sowie von Bekleidungsartikeln und Schmuck

Weitere Informationen zur Reform des Niedersächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) finden Sie unter:

https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/gesundheit_pflege/arbeitsschutz_technischer_verbraucherschutz/ladenoffnung/ladenoeffnung-14135.html

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.12.2019

Ansprechpartner/in:
Oliver Grimm

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln