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Gesetzliche Neuregelungen seit Jahresbeginn 2002


Adoptionsvermittlungsgesetz

Die Haager Adoptionskonvention soll internationale Adoptionen
vereinfachen und durch eine stärkere staatliche Kontrolle zur
Bekämpfung des Kinderhandels beitragen. Deutschland hat die Haager
Adoptionskonvention 1997 unterzeichnet. Ab 2002 gilt:

* Adoptiveltern und -kinder können eine Adoption in Staaten, die
der Konvention nicht beigetreten sind, durch das
Vormundschaftsgericht anerkennen lassen.

* Die Vorschriften über die Eignung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter von Adoptionsvermittlungsstellen werden verschärft.
Eine Adoptionsvermittlungsstelle muss mit zwei hauptamtlichen
Vollzeitkräften besetzt sein, die nicht überwiegend mit
vermittlungsfremden Aufgaben befasst sein dürfen.

* Die Vorschriften zur Anerkennung als Adoptionsvermittlungsstelle
werden verschärft. Die Adoptionsvermittlungsstellen müssen den
Nachweis erbringen, dass sie insbesondere nach ihrer
Arbeitsweise und der Finanzlage ihres Rechtsträgers die
ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben erwarten lassen. Dies
beinhaltet eine jährliche Berichtspflicht gegenüber der
Aufsichtsbehörde (Landesjugendämter).

* Adoptionsbewerberinnen und -bewerber erhalten einen
Rechtsanspruch auf die Prüfung ihrer allgemeinen
Adoptionsfähigkeit.

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