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Statement von Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi zum Krankenhaustransparenzgesetz

Das so genannte Krankenhaustransparenzgesetz, das heute als Entwurf im Bundeskabinett gebilligt wurde, kommentiert Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi wie folgt:

„Dieser Gesetzentwurf ist leider völlig ungeeignet, um mehr Transparenz zu erreichen. Vielmehr wird das Krankenhaustransparenzgesetz in der vorliegenden Form ein Beitrag zur Verwirrung der Bevölkerung sein. Die Umsetzung des Transparenzgesetzes über eine fiktive Umrechnung in Level über 65 noch gar nicht beschlossene Leistungsgruppen suggeriert eine Zuweisung dieser Kriterien durch den Bund, die gar nicht stattgefunden hat und auch nicht stattfinden wird.

Die Krankenhausplanung ist und bleibt Ländersache!

Sollte die Krankenhausreform ab 2024 in die Umsetzung gehen, wären es die Länder, die die Leistungsgruppen zuweisen würden. Die Leistungsgruppen sollen zukünftig das zentrale Planungs- und Steuerungsinstrument in der Krankenhausplanung der Länder sein. Wenn der Bundesgesundheitsminister bereits im Vorgriff auf die Zuweisung durch die Länder einen Atlas mit Leveln und Leistungsgruppen publiziert, dann suggeriert er einen Status Quo, den es nicht gibt und auch nicht geben wird.

Vor diesem Hintergrund ist auch der Zeitpunkt des Inkrafttretens zum 1.4.2024 mehr als unglücklich. Nach derzeitigem Planungsstand zur Krankenhausreform wären die Länder dann Mitten im Prozess der Zuweisung der Leistungsgruppen. Dieser Prozess wird durch die Veröffentlichung der anderer Daten unnötig erschwert. Dies gilt umso mehr, als dass die Länder die Daten nicht vorab zur Kenntnis bekommen.

Wir alle wollen Nachvollziehbarkeit und Aufklärung der Patientinnen und Patienten. Dafür sollten die bestehenden Qualitätsberichte der Krankenhäuser leichter lesbar und einsehbar gemacht werden. Hier gibt es zweifellos Optimierungsmöglichkeiten.

Insgesamt erwarte ich, dass an dem Gesetzestext zur Krankenhausreform intensiv gearbeitet wird. Das ist bisher nicht der Fall. Dabei ist es sachlogisch zwingend, erst die Krankenhausreform in Gesetzesform zu gießen und dann die Details für ein Transparenzgesetz zu klären.

Wir haben nicht mehr viel Zeit, um die Krankenhausreform als gemeinsame föderale Aufgabe zu Papier und in die Umsetzung zu bringen. Die Prioritäten müssen jetzt schnell neu justiert werden.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.09.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle

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